Positive Fortführungsprognose Muster

Sie benötigen eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose)? Erfahren Sie hier das Wichtigste zu Aufgabenstellung, Zielsetzung, Vorgehensweise, Prüfung einer im Ergebnis idealerweise positiven Fortführungsprognose, Muster als Arbeitsvorlage für Ihre weiteren Überlegungen.

Positive Fortführungsprognose – Muster: Worin unterscheiden sich die Fortführungsprognosen InsO, HGB?
Positive Fortführungsprognose – Muster: Was ist die Aufgabenstellung?
Positive Fortführungsprognose – Muster: Was ist die Zielsetzung?
Positive Fortführungsprognose – Muster: Wie ist die Vorgehensweise?
Positive Fortführungsprognose – Muster: Wie erfolgt die Prüfung?
Positive Fortführungsprognose – Was ist das Ergebnis?

Foto von Peter Hauk, Ansprechpartner zu Aussetzung Insolvenzantragspflicht bei TWI

Ansprechpartner
Peter Hauk
Inhaber, Geschäftsführer
TWI Management Projekte GmbH, Starnberg
Telefon: 08151 / 44 666-0
E-Mail: info@twi-mp.de

Positive Fortführungsprognose – Muster: Worin unterscheiden sich die Fortführungsprognosen InsO, HGB?

Es gibt zwei unterschiedliche Fortführungsprognosen

  • insolvenzrechtliche Fortführungsprognosen (InsO) (Fortbestehensprognosen),
  • handelsrechtliche Fortführungsprognosen (HGB),

daher auch zwei unterschiedliche Muster für

  • Aufgabenstellung, Zielsetzung,
  • Vorgehensweise, Arbeitsinhalte

zu deren Erstellung, Prüfung.

Nachfolgend ist ein Muster als Arbeitsvorlage für eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) dargelegt. Muster für Durchführung handelsrechtlicher Fortführungsprognosen hier.

Positive Fortführungsprognose – Muster: Was ist die Aufgabenstellung?

Aufgabenstellung bei Erstellung einer Fortführungsprognose (InsO) ist,

  • Liquiditätsstatus (Finanzstatus) per Stichtag (Stichtagsliquidität) feststellen,
  • Liquiditätsbilanz zum Ende des Dreiwochenzeitraums (Zeitraumliquidität) feststellen,
  • deren Ergebnis mittels eines gemäß IDW S11 Standard eingeforderten Finanzplans für den Dreiwochenzeitraum nachweisen 1,
  • prognostizierte, zukünftige Ertrags-, Liquiditätsentwicklung im laufenden, folgenden Geschäftsjahr darlegen,
    • idealerweise auf Basis einer integrierten Finanzplanung (Ertragsplanung, Bilanzplanung, Liquiditätsplanung),
  • festzustellen, ob
    • ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, „Durchfinanzierung“ gegeben ist, um den integrierten Finanzplan unter definierten, realistischen Prämissen zu realisieren,
    • die Zahlungsfähigkeit im Zeitraum der Prognose mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aufrechtzuerhalten ist, eine positive Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) zu erteilen ist,
    • Zahlungsunfähigkeit im Zeitraum der Prognose mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eintritt, eine negative Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) zu erteilen ist.

Was „überwiegend wahrscheinlich“ ist nach Umständen des Einzelfalls bewerten. In der Gesamtschau müssen mehr Gründe dafürsprechen, als dagegensprechen.

TWI erstellt insolvenzrechtliche Fortführungsprognosen (Fortbestehensprognosen) für die dargelegte Aufgabenstellung nach diesem Muster.

Positive Fortführungsprognose – Muster: Was ist die Zielsetzung?

Zielsetzung bei Erstellung einer Fortführungsprognose (InsO) ist, zu klären, ob Insolvenzreife, Insolvenzantragspflicht besteht oder nicht.

Im Falle einer

  • positiven Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) ist die Überschuldung ausgeschlossen, es besteht keine Insolvenzantragspflicht,
  • negativen Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) ist die Erstellung einer Überschuldungsbilanz und Prüfung der rechnerischen Überschuldung notwendig, um auf dieser Basis über die Insolvenzantragspflicht entscheiden zu können.

TWI erstellt insolvenzrechtliche Fortführungsprognosen (Fortbestehensprognosen) für die genannte Zielsetzung nach diesem Muster.

Positive Fortführungsprognose – Muster: Wie ist die Vorgehensweise?

Fortbestehensprognose erstellen (Dauer circa 2 Wochen)

Schritt 1: Liquiditätsstatus (Finanzstatus) zum Stichtag (Stichtagsliquidität) erstellen, Liquiditätsbilanz erstellen

  • jeweils auf mögliche Deckungslücke (Unterdeckung) prüfen.
    Liquiditätslücke vorhanden?
    • Nein: Unternehmen zahlungsfähig.
    • Ja: Weitere Vorgehensweise Schritt 2 (im Detail analog Schritt 2 von Zahlungsfähigkeit prüfen),

Schritt 2: Liquiditätsplan für 21 Tage (drei Wochen) erstellen (nur bei Fortführungsprognosen nach IDW S11 Standard 2)

  • Liquiditätslücke nach 21 Tagen vorhanden? (bestätigt Höhe Deckungslücke Liquiditätsbilanz 2)
  • Nein: Zahlungsstockung. Unternehmen zahlungsfähig.
  • Ja: Weitere Vorgehensweise Schritt 3 (im Detail analog Schritt 3 von Zahlungsfähigkeit prüfen),

Schritt 3: Ertrags-, Liquiditätsplan (Finanzplan) für Prognosezeitraum laufendes, folgendes Geschäftsjahr erstellen

idealerweise als integrierte Finanzplanung (Ertrags-, Bilanz-, Liquiditätsplan) 3 4 5,

  • Planungsprämissen präzise beschreiben, sorgfältig dokumentieren,
  • Prüfung Liquiditätsplan auf Unterdeckungen; wenn notwendig Maßnahmen definieren, deren Auswirkungen auf der Zeitachse einplanen, um gegebenenfalls
    • Zahlungsfähigkeit wiederherzustellen,
    • Überschuldung zu beseitigen.
  • Wahrscheinlichkeit für Aufrechterhalten der Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum bewerten, begründen.

TWI erstellt eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) nach diesem Muster auf Basis dargelegter Vorgehensweise, Arbeitshinhalte.

Positive Fortführungsprognose – Muster: Wie erfolgt die Prüfung?

Die abschließende Prüfung in Schritt 2 liefert eines der beiden folgenden Beurteilungen:

Erteilen einer

  • positiven Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) in dem Fall, dass
    • die Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aufrechtzuerhalten ist und
    • der Wille des Schuldners zur Fortführung des Unternehmens beziehungsweise der seiner Organe gegeben ist.
      Es liegt keine Überschuldung im Sinne Paragraph 19 Abs. 2 InsO vor. Eine Überschuldung ist ausgeschlossen. Es besteht keine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach Paragraph 19 InsO.
  • negativen Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) in dem Fall, dass die Zahlungsfähigkeit im Prognosezeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit
    • NICHT aufrechtzuerhalten ist, obwohl der Fortführungswille des Schuldners beziehungsweise seiner Organe gegeben ist oder
    • aufrechtzuerhalten ist und der Fortführungswille des Schuldners beziehungsweise seiner Organe NICHT gegeben ist.

Positive Fortführungsprognose – Was ist das Ergebnis?

Das Ergebnis einer insolvenzrechtlichen Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) auf Basis dieses Musters, dieser Arbeitsvorlage:

  • insolvenzrechtliche Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) positiv oder negativ, Unternehmen im Zeitraum der Prognose mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zahlungsfähig oder nicht,
  • wenn negativ: Überschuldungsprüfung notwendig,
  • Transparenz über Insolvenzgefährdung, Insolvenzreife, gegebenenfalls Insolvenzantragsgründe,
  • Entscheidungsgrundlage für gesetzliche Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand), Gesellschafter,
  • Informationsunterlage für Gespräche mit Finanzierern für zur Verfügungsstellung Überbrückungskredite, gegebenenfalls Sanierungskredite,
  • Arbeitsgrundlage für richtiges Bilanzieren nach Fortführungs- oder Liquidationswerten,
  • Arbeitsgrundlage für die handelsrechtliche Fortführungsprognose.
Mehr zu positive Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose)
Mehr zu Fortbestehensprognose
Mehr zu Insolvenzreife
Weiterführende Informationen (HGB)
Weitere Informationen
Mehr zu TWI

TWI – Sanierung, Restrukturierung, Turnaround

Vorgehensweise Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Feststellung durch

  • betriebswirtschaftliche Methode (Regelfall)
    • Aufstellung Liquiditätsstatus durch Gegenüberstellen Aktiva I, Passiva I, Liquiditätsbilanz Aktiva II, Passiva II, jeweilige Unterdeckung berechnen. Wenn Deckungslücke (nach 21 Tagen (Dreiwochenzeitraum) 6
      • kleiner zehn Prozent 7: nach weiteren drei in Ausnahmefällen längstens sechs Monaten vollständig schließbar 8, zeitlich nicht ersichtbar, größer zehn Prozent wird 7? Wenn
        • ja: Zahlungsstockung, keine Antragspflicht,
        • nein: zahlungsunfähig, Antragspflicht.
    • größer, gleich zehn Prozent (Ausnahmefall): vollständig, fast vollständig schließbar in weiteren drei unter Umständen längstens sechs Monaten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit 9 10 und Zuwarten Gläubigern zumutbar 9? Wenn
      • ja: Aufrechterhaltung Zahlungsfähigkeit laufendes, folgendes Geschäftsjahr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit möglich 11? Wenn
        • ja: positive Fortführungsprognose 11, keine Antragspflicht,
        • nein: negative Fortführungsprognose, Überschuldung prüfen 12 (Schuldnerwille beziehungsweise der seiner Organe zur Fortführung des Unternehmens vorausgesetzt 13),
    • nein: zahlungsunfähig, Antragspflicht.
  • mittels Indizien für Zahlungseinstellung 14,
  • wirtschaftskriminalistische Methode anhand Warnzeichen 15 16 bei Insolvenzdelikten im Strafrechtsprozess 15.

Mehr zu

Vorgehensweise Überschuldungsprüfung

Bei nicht durch Eigenkapital gedecktem Fehlbetrag Zwischen-, Jahresbilanz (bilanzieller Überschuldung, Unterbilanz) als Indiz für Überschuldung oder bei negativer Fortführungsprognose:

  • Erstellung Überschuldungsstatus, -bilanz und Berechnung rechnerische Überschuldung durch
    • Gegenüberstellung gesamtes Vermögen, gesamte Verbindlichkeiten des Schuldnerunternehmens,
      • Aktivposten: alle materiellen, immateriellen, im Rahmen einer insolvenzmäßigen Liquidation verwertbaren Vermögensgegenstände, Vermögenswerte 17, weitgehend gleich Sollmasse Insolvenzeröffnungsbilanz 18.
      • Passivposten: alle per Bewertungsstichtag bestehenden Verbindlichkeiten zum Nennwert unabhängig des Zeitpunkts zugehöriger Fälligkeit, die bei Insolvenzeröffnung aus der Masse zu befriedigen wäre 19.
    • Berechnung Reinvermögen. Wenn
      • positiv: Liquidation – Bewertung Vermögenswerte unter Liquidationsgesichtspunkten nach Liquidationswerten, je nach Verwertungsszenario, bei
        • Liquidation zu Netto-Einzelveräußerungswerten (Einzelbewertung) liquidieren,
        • Verkauf zu Fortführungswerten veräußern,
        • Zerschlagung zu Zerschlagungswerten zerschlagen.
      • negativ: Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung.

Beseitigbar beispielsweise per

  • qualifizierter Rangrücktrittserklärung Darlehen,
  • harter Patronatserklärung,
  • Forderungsverzicht mit Besserungsschein,
  • Bareinlagen,
  • Umwandung Kredit-, Darlehensforderungen Banken mittels Sachkapitalerhöhung in Eigenkapital (Debt-Equity-Swap).

Anmerkungen:

  • Ein Insolvenzgläubiger trägt nach ständiger BGH-Rechtsprechung die Darlegungslast, Beweislast für den objektiven Tatbestand haftungsbegründender Insolvenzverschleppung durch gesetzliche Vertreter einer überschuldeten Gesellschaft 20.
  • Eine Handelsbilanz hat bei Überschuldungssituation (Unterbilanz) nur indizielle Bedeutung 21. Behauptet der Verwalter aufgrund eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags dieser Zwischen-, Jahresbilanz die Gesellschaft sei überschuldet gewesen, obliegt ihm die Prüfung auf Überschuldung hinsichtlich Bilanzansatz, Umfang stiller Reserven, nicht ersichtlicher Vermögenswerte und deren Erläuterung. Erst dann hat der beklagte Geschäftsführer im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast im Einzelnen vorzutragen, welche stillen Reserven und sonstigen für eine Überschuldungsbilanz maßgeblichen Werte in der Handelsbilanz nicht abgebildet sind 22.
Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) nach IDW S11 Standard

Der IDW Standard: Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S11) 23 enthält Grundlagen für die Beurteilung von Insolvenzeröffnungsgründen, Insolvenzreifeprüfung:

  • eingetretener Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), Zahlungsstockung, Zahlungseinstellung
    • Finanzstatus, -plan,
    • Besonderheiten bei Cash-Pooling-Systemen,
    • Ermittlung Zeitpunkt Eintritt Zahlungsunfähigkeit in der Vergangenheit,
  • Überschuldung (§ 19 InsO)
    • Aufbau, Bestandteile Überprüfung auf Überschuldung,
    • Informationen zur Fortbestehensprognose zu Zeitraum der Prognose, Detaillierungsgrad, Maßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit,
    • Ansatz, Bewertung, Besonderheiten ausgewählter Vermögenswerte, Verpflichtungen des Überschuldungsstatus,
  • drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) 23.

Mehr zum IDW S11 Standard.

Sanierungsgutachten - IDW S6 Gutachten

Ziel: Nachweis Wettbewerbsfähigkeit, Renditefähigkeit, Sanierungsfähigkeit, für Banken Kapitaldienstfähigkeit.

Der IDW Standard: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S6) 24 enthält folgende Kapitel:

  • Grundlagen
    • Kernanforderungen an Sanierungskonzepte,
    • Sanierungsfähigkeit,
    • Abhängigkeit Sanierungskonzept von Krisenursachen, Krisenstadium,
    • Festlegung Auftragsinhalte, Verantwortlichkeit,
    • Sanierungskonzepte bei kleineren Unternehmen,
  • Darstellung, Analyse Unternehmen,
    • Notwendige Informationsqualität,
    • Basisinformationen Ausgangslage Unternehmen,
    • Analyse Unternehmenslage,
    • Feststellung Krisenursachen, Krisenstadien,
  • Ausrichtung am Leitbild des sanierten Unternehmens,
  • Sanierungsmaßnahmen, Bewältigung Unternehmenskrise,
  • Integrierte Sanierungsplanung,
    • Maßnahmeneffekte,
    • Aufbau integrierter Sanierungsplan (Vermögens-, Finanz-, Ertragsplan),
    • Kennzahlen,
  • Dokumentation,
  • Berichterstellung 24.

Mehr zum IDW S6 Standard.

Unternehmenssanierung

Bei Unternehmenssanierung als Sanierungsberater, Interim Manager zum Beispiel:

  • Liquidität sicherstellen,
  • bei Bedarf Erstellung Zahlungsfähigkeitsprognose, Prüfung Insolvenzreife,
  • Insolvenzvermeidung, Beseitigung Insolvenzgründe,
  • Deckungsbeiträge der Geschäfte ermitteln,
  • finanzwirtschaftliche, leistungswirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen mit Geschäftsführern, Führungskräften, Mitarbeitern erarbeiten,
  • Sortimente bereinigen, Programmbreite, -tiefe anpassen,
  • Komplexität Produkte, Leistungen reduzieren,
  • gegebenenfalls Unternehmensstrategie überarbeiten, Unternehmen strategisch neu ausrichten,
  • Organisationsstruktur, Führungsfunktionen, Wertschöpfungskette, Prozesse, Systeme anpassen,
  • Ertragsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Renditefähigkeit, Kapitaldienstfähigkeit wiederherstellen,
  • nicht betriebsnotwendiges Anlage-, Umlaufvermögen verkaufen,
  • Schuldenschnitt Lieferanten, Gläubiger verhandeln, vereinbaren,
  • Verhandlung, Vereinbarung Prolongationen, Neukreditierungen, Stundungen, Ratenzahlungen, Forderungsverzicht mit finanzierenden Banken, Finanzinstituten, Finanzierungspartnern,
  • Finanzierungsalternativen ermitteln, zum Beispiel Mezzanine-Finanzierungen, atypisch stille Beteiligungen,
  • Umsetzung Sanierungsmaßnahmen führen,
  • Working Capital reduzieren – Forderungen eintreiben, Verbindlichkeiten strecken, Bestände senken,
  • Schließung, Stilllegung Werke, Standorte,
  • gegebenenfalls Unternehmensplanung professionalisieren,
  • Controlling (Kostenrechnung, Kostenträgerrechnung) einführen,
  • regelmäßige Berichterstattung Sanierungsprozess, -fortschritt, -resultate, Unternehmensentwicklung intern gegenüber Gesellschaftern, Führungskräften, bei Bedarf extern zur Vorlage bei Banken (Reporting).
Insolvenz

Insolvenz als alternativer Sanierungsweg in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter:

  • Prüfung mögliche Insolvenzverfahren (Regel-, Planinsolvenz, Schutzschirm, Eigenverwaltung),
  • Vorbereitung Insolvenzantrag,
  • rechtlich abgesicherte Darlegung Insolvenzantragsgrund.
Handelsrechtliche Fortführungsprognose

Die handelsrechtliche Fortführungsprognose (HGB) nach Paragraph 252 Absatz 1 Satz 2 HGB

  • prüft Fortführungsannahme Tätigkeit des Unternehmens 25 als Regelvermutung (going concern-Prinzip) 26 27,
  • stellt Fortführungsfähigkeit Tätigkeit des Unternehmens unabhängig vom Rechtsträger fest,
  • jährlich im Rahmen Jahresabschlussarbeiten bis Abschlussstichtag von gesetzlichen Vertretern 28 durchzuführen.
  • Geschäftsführung bilanziert
    • bei Bestätigung Fortführungsprinzip (going concern) 29 Aktivposten (Vermögenswerte), Passivposten (Schulden) nach Fortführungswerten 30,
    • bei Abkehren von Regelvermutung (going conern) nach Liquidationswerten 31.

Prüfungsstandard zur handelsrechtlichen Fortführungsprognose: IDW Standard Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.) 32.

TWI-Checkliste zum Ermitteln rechtlicher, tatsächlicher Gegebenheiten, die Fortführung der Tätigkeit des Unternehmens entgegenstehen, nutzen.

TWI – Sanierung, Restrukturierung, Turnaround

Sanierungsberatung, Interim Manager

TWI führt keine Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung durch. Mandanten nutzen das TWI-Partnernetzwerk:

  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer für Beratung bei Fragen zu Rechnungswesen, Buchhaltung, Steuern, Bilanzierung, Bewertungsvorschriften, Bewertungsgrundsätzen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Jahresabschlusserstellung, Jahresabschluss.
  • Rechtsanwälte, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter für rechtliche Beratung, juristische Fragen zu: Insolvenzordnung, Insolvenzrecht, rechtssichere Auslegung Rechtslage bei Vorliegen Insolvenzantragsgründe, Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz, Planinsolvenz, Schutzschirm, Eigenverwaltung ESUG).
  • Rechtsanwälte, Fachanwälte für Strafrecht: juristischer Rat zu Haftungsrisiken, Konsequenzen, Haftung, bei
    • Insolvenzdelikten, beispielsweise
      • Bankrott durch
        • Beeinträchtigung Vermögensbestandteile 33,
        • Buchführungs-, Bilanzdelikte 34,
        • Unterlassene, mangelhafte Buchführung 35,
        • Beiseiteschaffen, Vernichten Handelsbücher 36,
        • mangelhafte, nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung 37,
      • Verletzung Buchführungspflicht 38,
      • Gläubigerbegünstigung 39,
      • Schuldnerbegünstigung 40,
    • Begleitdelikten beispielsweise
      • Insolvenzverschleppung 41,
      • Untreue 42,
      • Beitragsvorenthaltung,
        • Vorenthalten Arbeitnehmeranteile (Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Bundesanstalt für Arbeit) 43,
        • Vorenthalten Arbeitgeberanteile 44.
  • Rechtsanwälte, Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerstrafrecht,
  • Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht: Begleitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen,
  • Rechtsanwälte, Fachanwälte für weitere Rechtsgebiete, beispielsweise Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht.

TWI – Management Partner für Sanierung, Restrukturierung, Turnaround

Foto von Peter Hauk, Ansprechpartner für Muster positiver Fortführungsprognosen bei TWI

Ansprechpartner

Peter Hauk
Inhaber, Geschäftsführer
TWI Management Projekte GmbH, Starnberg

Telefon: 08151 / 44 666-0
E-Mail: info@twi-mp.de