Jede fachkundige Person ist zur Erstellung von IDW S 6 Sanierungsgutachten für Firmen in der Krise berechtigt. In der Regel sind dies
- Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit spezialisierten Sanierungsabteilungen,
- auf Unternehmenssanierung spezialisierte Unternehmensberatungen, Sanierungsberater, Interim Manager, Angehörige anderer Berufsgruppen, die über ausreichende Sachkunde verfügen
26.
Neben fachlicher Qualifikation benötigt die Anfertigung und Ausarbeitung von IDW S 6 Sanierungsgutachten ausgeprägte methodische, intellektuelle Fähigkeiten, hohe soziale Kompetenz, Führungsqualitäten.
Nach BGH-Rechtsprechung, -Urteilen ist die Erkennbarkeit der Ausgangslage und die Prognose der Durchführbarkeit von einem unvoreingenommenen, branchenkundigen, nicht notwendigerweise unbeteiligten Fachmann zu beurteilen, dem die vorgeschriebenen, üblichen Buchhaltungsunterlagen zeitnah vorliegen 27.