IDW S11

Ihre Bank fordert von Ihnen eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) Ihres Unternehmens nach IDW S11 Standard?

Erfahren Sie was das ist, welche Arbeitsinhalte laut Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. IDW notwendig sind, welche anderen Publikationen darüber hinaus gegebenenfalls noch relevant sind.

Was ist der IDW S11 Standard?
Was enthält der IDW S11 Standard?
Welche IDW Publikationen sind neben IDW S11 noch relevant?

Foto von Peter Hauk, Ansprechpartner zu Aussetzung Insolvenzantragspflicht bei TWI

Ansprechpartner
Peter Hauk
Inhaber, Geschäftsführer
TWI Management Projekte GmbH, Starnberg
Telefon: 08151 / 44 666-0
E-Mail: info@twi-mp.de

Was ist der IDW S11 Standard?

Der IDW S11 Standard Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S11) 1, Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) ist eine Art Handlungsanweisung, Leitlinie zur

  • Prüfung Insolvenzreife von Unternehmen auf
    • Zahlungsunfähigkeit: Insolvenzantragspflicht,
    • Überschuldung: Insolvenzantragspflicht,
    • drohende Zahlungsunfähigkeit: Insolvenzantragsrecht,
  • Erstellung einer Fortbestehensprognose.

Was enthält der IDW S11 Standard?

Der IDW S11 enthält neben Vorbemerkungen, Aussagen zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen, schwerpunktmäßig folgende Kapitel, Inhalte 2:

  • Grundlagen Beurteilung Insolvenzeröffnungsgründe
  • Zahlungsunfähigkeit,
    • Grundlagen Beurteilung Abgrenzung
      • Zahlungsstockung,
      • Zahlungseinstellung,
    • Grundlagen Beurteilung
      • Finanzstatus (Liquiditätsstatus),
      • Finanzplan,
    • Besonderheiten Cash-Pooling-Systeme,
    • Ermittlung Eintrittszeitpunkt Zahlungsunfähigkeit Vergangenheit,
  • Überschuldung,
    • Grundlagen Beurteilung,
    • Aufbau, Bestandteile Überschuldungsprüfung,
    • Fortbestehensprognose,
      • Prognosezeitraum, Detaillierungsgrad,
      • Maßstab überwiegende Wahrscheinlichkeit,
      • Fortschreibung insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose,
    • Überschuldungsstatus,
      • Ansatz,
      • Bewertung,
      • Besonderheiten ausgewählte Vermögensgegenstände, Verpflichtungen,
    • Beurteilung Vorliegen Überschuldung,
  • drohende Zahlungsunfähigkeit 2.

Welche IDW Publikationen sind neben IDW S11 noch relevant?

Folgende Publikationen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) sind relevant:

Zum Erstellen von

  • IDW S6 Sanierungsgutachten der IDW Standard: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S6) 3, da die Fortbestehensprognose nach IDW S11 eine Vorstufe eines IDW S6 Gutachtens ist 4,
    • Fragen und Antworten: Zur Erstellung und Beurteilung von Sanierungskonzepten nach IDW S6 (F & A zu IDW S6) 4,
    • IDW Standard: Bescheinigung nach § 270b InsO (IDW S 9) bei Beantragung Eigenverwaltung 5,
  • handelsrechtlichen Fortführungsprognosen der IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.) 6, da
    • eine drohende oder eingetretene bilanzielle Überschuldung Anlass geben kann, eine Überschuldung nach § 19 InsO zu prüfen 7,
    • eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose mit ihrem Ergebnis in die handelsrechtliche Fortführungsprognose einzubeziehen ist 8 9 10. da
      • alle drei Insolvenzgründe (zahlungsunfähig, zahlungsunfähig sein droht, überschuldet)
        • per insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose festgestellt, nachgewiesen werden 11,
        • für sich einen tatsächlichen Grund gegen die Weiterführung der Unternehmenstätigkeit vermuten lassen 12 13.
      • sofern das Unternehmen in der Vergangenheit keine Gewinne (Verluste) erwirtschaftet hat, nicht leicht auf finanzielle Mittel zurückgreifen kann, eine bilanzielle Überschuldung (negatives Eigenkapital) droht, gar schon eingetreten ist, angesichts der daraus folgenden Insolvenzgefährdung zunächst keine ausreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich das Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens fortführen lässt 14 15.
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  • Kreditgeber fordern Insolvenzreifeprüfung durch objektiven, unabhängigen Unternehmensberater, Sanierungsberater?
  • Sie haben Fragen beispielsweise zu folgenden Themenbereichen?
Zahlungseinstellung

Indizien, Hinweise, Anzeichen, Indikatoren beispielsweise

  • zurückgegangene Lastschriften 16,
  • ständiges Schieben fälliger Verbindlichkeiten 17,
  • dauerhaft schleppende Zahlung 18,
  • sprunghaftes Anwachsen Zahlungsrückstände trotz einzelner noch erbrachter Zahlungen 19,
  • Nichtbegleichung Sozialversicherungsbeiträge 20,
  • Nichtzahlung existenznotwendiger Betriebskosten 21 22,
  • Nichteinhaltung selbst erteilter Zahlungszusagen 23,
  • Häufung Pfändungen, sonstige Vollstreckungsmaßnahmen 24.
Zahlungsunfähigkeitsprüfung

Erstellung

  • Liquidiätsstatus (Finanzstatus) per Stichtag (Beurteilung Stichtagsilliquidität)
  • kurzfristig verfügbare Liquidität (beispielsweise verfügbare Barmittel (Kassenbestand, Bargeld), Bankguthaben,
  • nicht ausgeschöpfte, ungekündigte Kreditlinien, Sichteinlagen)
  • Liquiditätsbilanz Dreiwochenzeitraum (Beurteilung Zeitraumilliquidität)
  • Aktiva I, II, Passiva I, II
  • Beurteilung Fälligkeit ernsthaft eingeforderter Verbindlichkeiten,
  • nach Drei-Wochen-Zeitraum (Dreiwochenfrist, Insolvenzantragsfrist)
  • bei Liquiditätslücke kleiner 10 Prozent, absehbarer Verschlechterung Liquiditätssituation,
  • bei Liquiditätslücke größer gleich 10 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten
    • Liquiditätsplanung (Gegenüberstellung, Saldierung Einzahlungen, Auszahlungen nach Wochen, Monaten)
    • integrierte Finanzplanung (Ertrags-, Vermögens-, Liquiditätsplanung)
    • Anforderungen positive Beurteilung,
    • überwiegende Wahrscheinlichkeit Aufrechterhaltung Zahlungsfähigkeit Prognosezeitraum,
    • Einschätzung Liquiditätsbedarf laufendes Geschäftsjahr, folgendes Geschäftsjahr nach Wochen, Monaten,
  • Vorlage Liquiditätsplanung, laufende Berichterstattung bei Banken (Reporting),
  • Controlling Entwicklung.
Überschuldungsprüfung
  • Aufstellung Überschuldungsbilanz bei negativer Fortbestehensprognose,
  • Berechnung Reinvermögen (decken Schulden gesamte Vermögenswerte?),
  • Liquidation zu Liquidationswerten.
Sanierungsmaßnahmen
  • Liquiditätsplanung,
  • Umsetzung finanzwirtschaftliche Sofortmaßnahmen,
  • aktives Liquiditätsmanagement zur Vermeidung Insolvenz, Zahlungsstockung,
  • Beseitigung Zahlungsunfähigkeit,
  • Beseitigung Überschuldungstatbestand,
  • Erarbeitung Sanierungsmaßnahmen gesamte Wertschöpfungskette mit gesetzlichen Vertretern, Führungskräften, Mitarbeitern, nach Umständen Einzelfall beispielsweise
    • Bereinigung Produktsortiment,
    • Kostensenkung Materialkosten,
    • Komplexitätsreduzierung Produkte,
    • Anpassung Führungs-, Ablauforganisation, Prozesse, Informationstechnik IT,
    • Kostensenkung Personalkosten (Personalabbau),
    • Kostensenkung sonstiger betrieblicher Aufwand,
    • Verlagerung, Schließung Standorte, Werke, Niederlassungen,
    • Reduzierung Working Capital (Forderungen Debitoren eintreiben, Verbindlichkeiten Kreditoren strecken, Bestände senken),
    • Einführung, Optimierung Controlling,
    • Verhandlung Kreditlinien (Kontokorrent, Darlehen), Kapitaldienst (Zins, Tilgung), Ziel Kostensenkung, Fristenkongruenz, Optimierung Passivseite Bilanz.
Sanierungsgutachten
  • Erstellung Sanierungsgutachten mit Sanierungskonzept nach IDW S6,
  • Wiederherstellung Wettbewerbsfähigkeit, Renditefähigkeit, Kapitaldienstfähigkeit.
TWI-Checkliste

Feststellung rechtlicher, tatsächlicher Gegebenheiten, die für Aufgabe Regelvermutung (going concern), gegen Fortführung Unternehmenstätigkeit sprechen, dabei Berücksichtigung

  • höchstrichterliche Rechtsprechung,
  • IDW PS 270,
  • Aussagen Bundessteuerberaterkammer,
  • juristische Kommentarliteratur.

TWI – Management-Partner für Turnaround, Wachstum, Interim Management

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TWI führt keine Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung durch. Mandanten nutzen das TWI-Partner-Netzwerk aus

  • Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern: Beratung zu Buchführung, Finanzbuchhaltung, Steuern, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Bilanzierung, Rechnungslegung, Jahresabschluss, Bilanz, Zwischenabschluss,
  • Rechtsanwälten, Fachanwälten für
    • Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter: Klärung Rechtsfragen, Rechtsberatung höchstrichterliche Rechtsprechung Insolvenzantragspflicht, Insolvenzantrag, Insolvenzantragsgründen, Insolvenzeröffnungsgründen, Insolvenz, -verfahren (Regelinsolvenz, Planinsolvenz, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung ESUG), Insolvenzanfechtung, Privatinsolvenz,
    • Steuerrecht, Steuerstrafrecht: steuerrechtliche Beratung,
    • Strafrecht: Rat bei
      • Insolvenzdelikten, beispielsweise Bankrott, Gläubigerbenachteiligung,
      • Begleitdelikten beispielsweise Insolvenzverschleppung,
    • Arbeitsrecht: Begleitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen,
  • Rechtsanwälte, Fachanwälte weitere Rechtsgebiete, beispielsweise Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht.

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Foto von Peter Hauk, Ansprechpartner für IDW S11 bei TWI

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