IDW S11
Ihre Bank fordert von Ihnen eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) Ihres Unternehmens nach IDW S11 Standard?
Erfahren Sie was das ist, welche Arbeitsinhalte laut Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. IDW notwendig sind, welche anderen Publikationen darüber hinaus gegebenenfalls noch relevant sind.
Was ist der IDW S11 Standard?
Was enthält der IDW S11 Standard?
Welche IDW Publikationen sind neben IDW S11 noch relevant?

Ansprechpartner
Peter Hauk
Inhaber, Geschäftsführer
TWI Management Projekte GmbH, Starnberg
Telefon: 08151 / 44 666-0
E-Mail: info@twi-mp.de
Was ist der IDW S11 Standard?
Der IDW S11 Standard Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S11) 1, Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) ist eine Art Handlungsanweisung, Leitlinie zur
- Prüfung Insolvenzreife von Unternehmen auf
- Zahlungsunfähigkeit: Insolvenzantragspflicht,
- Überschuldung: Insolvenzantragspflicht,
- drohende Zahlungsunfähigkeit: Insolvenzantragsrecht,
- Erstellung einer Fortbestehensprognose.
Was enthält der IDW S11 Standard?
Der IDW S11 enthält neben Vorbemerkungen, Aussagen zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen, schwerpunktmäßig folgende Kapitel, Inhalte 2:
- Grundlagen Beurteilung Insolvenzeröffnungsgründe
- Zahlungsunfähigkeit,
- Grundlagen Beurteilung Abgrenzung
- Zahlungsstockung,
- Zahlungseinstellung,
- Grundlagen Beurteilung
- Finanzstatus (Liquiditätsstatus),
- Finanzplan,
- Besonderheiten Cash-Pooling-Systeme,
- Ermittlung Eintrittszeitpunkt Zahlungsunfähigkeit Vergangenheit,
- Grundlagen Beurteilung Abgrenzung
- Überschuldung,
- Grundlagen Beurteilung,
- Aufbau, Bestandteile Überschuldungsprüfung,
- Fortbestehensprognose,
- Prognosezeitraum, Detaillierungsgrad,
- Maßstab überwiegende Wahrscheinlichkeit,
- Fortschreibung insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose,
- Überschuldungsstatus,
- Ansatz,
- Bewertung,
- Besonderheiten ausgewählte Vermögensgegenstände, Verpflichtungen,
- Beurteilung Vorliegen Überschuldung,
- drohende Zahlungsunfähigkeit
2.
Welche IDW Publikationen sind neben IDW S11 noch relevant?
Folgende Publikationen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) sind relevant:
Zum Erstellen von
- IDW S6 Sanierungsgutachten der IDW Standard: Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S6)
3, da die Fortbestehensprognose nach IDW S11 eine Vorstufe eines IDW S6 Gutachtens ist4,- Fragen und Antworten: Zur Erstellung und Beurteilung von Sanierungskonzepten nach IDW S6 (F & A zu IDW S6)
4, - IDW Standard: Bescheinigung nach § 270b InsO (IDW S 9) bei Beantragung Eigenverwaltung
5,
- Fragen und Antworten: Zur Erstellung und Beurteilung von Sanierungskonzepten nach IDW S6 (F & A zu IDW S6)
- handelsrechtlichen Fortführungsprognosen der IDW Prüfungsstandard: Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.)
6, da- eine drohende oder eingetretene bilanzielle Überschuldung Anlass geben kann, eine Überschuldung nach § 19 InsO zu prüfen
7, - eine insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose mit ihrem Ergebnis in die handelsrechtliche Fortführungsprognose einzubeziehen ist
8910. da- alle drei Insolvenzgründe (zahlungsunfähig, zahlungsunfähig sein droht, überschuldet)
- per insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose festgestellt, nachgewiesen werden
11, - für sich einen tatsächlichen Grund gegen die Weiterführung der Unternehmenstätigkeit vermuten lassen
1213.
- per insolvenzrechtlicher Fortbestehensprognose festgestellt, nachgewiesen werden
- sofern das Unternehmen in der Vergangenheit keine Gewinne (Verluste) erwirtschaftet hat, nicht leicht auf finanzielle Mittel zurückgreifen kann, eine bilanzielle Überschuldung (negatives Eigenkapital) droht, gar schon eingetreten ist, angesichts der daraus folgenden Insolvenzgefährdung zunächst keine ausreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich das Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens fortführen lässt
1415.
- alle drei Insolvenzgründe (zahlungsunfähig, zahlungsunfähig sein droht, überschuldet)
- eine drohende oder eingetretene bilanzielle Überschuldung Anlass geben kann, eine Überschuldung nach § 19 InsO zu prüfen
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- Kreditgeber fordern Insolvenzreifeprüfung durch objektiven, unabhängigen Unternehmensberater, Sanierungsberater?
- Sie haben Fragen beispielsweise zu folgenden Themenbereichen?
Zahlungseinstellung
Indizien, Hinweise, Anzeichen, Indikatoren beispielsweise
- zurückgegangene Lastschriften
16, - ständiges Schieben fälliger Verbindlichkeiten
17, - dauerhaft schleppende Zahlung
18, - sprunghaftes Anwachsen Zahlungsrückstände trotz einzelner noch erbrachter Zahlungen
19, - Nichtbegleichung Sozialversicherungsbeiträge
20, - Nichtzahlung existenznotwendiger Betriebskosten
2122, - Nichteinhaltung selbst erteilter Zahlungszusagen
23, - Häufung Pfändungen, sonstige Vollstreckungsmaßnahmen
24.
Zahlungsunfähigkeitsprüfung
Erstellung
- Liquidiätsstatus (Finanzstatus) per Stichtag (Beurteilung Stichtagsilliquidität)
- kurzfristig verfügbare Liquidität (beispielsweise verfügbare Barmittel (Kassenbestand, Bargeld), Bankguthaben,
- nicht ausgeschöpfte, ungekündigte Kreditlinien, Sichteinlagen)
- Liquiditätsbilanz Dreiwochenzeitraum (Beurteilung Zeitraumilliquidität)
- Aktiva I, II, Passiva I, II
- Beurteilung Fälligkeit ernsthaft eingeforderter Verbindlichkeiten,
- nach Drei-Wochen-Zeitraum (Dreiwochenfrist, Insolvenzantragsfrist)
- bei Liquiditätslücke kleiner 10 Prozent, absehbarer Verschlechterung Liquiditätssituation,
- bei Liquiditätslücke größer gleich 10 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten
- Liquiditätsplanung (Gegenüberstellung, Saldierung Einzahlungen, Auszahlungen nach Wochen, Monaten)
- integrierte Finanzplanung (Ertrags-, Vermögens-, Liquiditätsplanung)
- Anforderungen positive Beurteilung,
- überwiegende Wahrscheinlichkeit Aufrechterhaltung Zahlungsfähigkeit Prognosezeitraum,
- Einschätzung Liquiditätsbedarf laufendes Geschäftsjahr, folgendes Geschäftsjahr nach Wochen, Monaten,
- Vorlage Liquiditätsplanung, laufende Berichterstattung bei Banken (Reporting),
- Controlling Entwicklung.
Überschuldungsprüfung
- Aufstellung Überschuldungsbilanz bei negativer Fortbestehensprognose,
- Berechnung Reinvermögen (decken Schulden gesamte Vermögenswerte?),
- Liquidation zu Liquidationswerten.
Sanierungsmaßnahmen
- Liquiditätsplanung,
- Umsetzung finanzwirtschaftliche Sofortmaßnahmen,
- aktives Liquiditätsmanagement zur Vermeidung Insolvenz, Zahlungsstockung,
- Beseitigung Zahlungsunfähigkeit,
- Beseitigung Überschuldungstatbestand,
- Erarbeitung Sanierungsmaßnahmen gesamte Wertschöpfungskette mit gesetzlichen Vertretern, Führungskräften, Mitarbeitern, nach Umständen Einzelfall beispielsweise
- Bereinigung Produktsortiment,
- Kostensenkung Materialkosten,
- Komplexitätsreduzierung Produkte,
- Anpassung Führungs-, Ablauforganisation, Prozesse, Informationstechnik IT,
- Kostensenkung Personalkosten (Personalabbau),
- Kostensenkung sonstiger betrieblicher Aufwand,
- Verlagerung, Schließung Standorte, Werke, Niederlassungen,
- Reduzierung Working Capital (Forderungen Debitoren eintreiben, Verbindlichkeiten Kreditoren strecken, Bestände senken),
- Einführung, Optimierung Controlling,
- Verhandlung Kreditlinien (Kontokorrent, Darlehen), Kapitaldienst (Zins, Tilgung), Ziel Kostensenkung, Fristenkongruenz, Optimierung Passivseite Bilanz.
Sanierungsgutachten
- Erstellung Sanierungsgutachten mit Sanierungskonzept nach IDW S6,
- Wiederherstellung Wettbewerbsfähigkeit, Renditefähigkeit, Kapitaldienstfähigkeit.
TWI-Checkliste
Feststellung rechtlicher, tatsächlicher Gegebenheiten, die für Aufgabe Regelvermutung (going concern), gegen Fortführung Unternehmenstätigkeit sprechen, dabei Berücksichtigung
- höchstrichterliche Rechtsprechung,
- IDW PS 270,
- Aussagen Bundessteuerberaterkammer,
- juristische Kommentarliteratur.
TWI – Management-Partner für Turnaround, Wachstum, Interim Management
Unternehmensberatung, Sanierungsmanagement
TWI führt keine Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung durch. Mandanten nutzen das TWI-Partner-Netzwerk aus
- Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern: Beratung zu Buchführung, Finanzbuchhaltung, Steuern, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, Bilanzierung, Rechnungslegung, Jahresabschluss, Bilanz, Zwischenabschluss,
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- Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter: Klärung Rechtsfragen, Rechtsberatung höchstrichterliche Rechtsprechung Insolvenzantragspflicht, Insolvenzantrag, Insolvenzantragsgründen, Insolvenzeröffnungsgründen, Insolvenz, -verfahren (Regelinsolvenz, Planinsolvenz, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung ESUG), Insolvenzanfechtung, Privatinsolvenz,
- Steuerrecht, Steuerstrafrecht: steuerrechtliche Beratung,
- Strafrecht: Rat bei
- Insolvenzdelikten, beispielsweise Bankrott, Gläubigerbenachteiligung,
- Begleitdelikten beispielsweise Insolvenzverschleppung,
- Arbeitsrecht: Begleitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen,
- Rechtsanwälte, Fachanwälte weitere Rechtsgebiete, beispielsweise Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht.
TWI – Management-Partner, Experten für Sanierung, Turnaround, Interim Management
Sanierungsberatung, Sanierungsmanagement

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