Restrukturierung

Erfahren Sie Wesentliches zu den wichtigsten Anlässen zur Restrukturierung von Unternehmen: die Nutzung strategischer Wachstumspotenziale, die Konzentration auf ausgewählte Kompetenzen, die Verbesserung der Führungsfähigkeit, die Wiederherstellung eines angemessenen Betriebsergebnissens, die Unternehmensspaltung, der Verkauf von Unternehmen (Anteilsverkauf), Betrieben oder Betriebsteilen, die Unternehmenssanierung, das Restrukturierungsverfahren nach dem am 01.01.2021 in Kraft getretenen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen StaRUG, sowie die Restrukturierung in Insolvenz.

Was sind Anlässe zur Restrukturierung?
Restrukturierung zur Nutzung strategischer Wachstumspotenziale
Restrukturierung zur Konzentration auf ausgewählte Kompetenzen
Restrukturierung zur Verbesserung der Führungsfähigkeit
Restrukturierung zur Wiederherstellung eines angemessenen Betriebsergebnisses
Restrukturierung aus sonstigen Anlässen
Restrukturierung bei Unternehmenssanierung
Restrukturierung im Restrukturierungsverfahren nach StaRUG
Restrukturierung bei Insolvenz

Foto von Peter Hauk, Ansprechpartner zu Aussetzung Insolvenzantragspflicht bei TWI

Ansprechpartner
Peter Hauk
Inhaber, Geschäftsführer
TWI Management Projekte GmbH, Starnberg
Telefon: 08151 / 44 666-0
E-Mail: info@twi-mp.de

Was sind Anlässe zur Restrukturierung?

Anlässe zur Unternehmensrestrukturierung existieren im Bereich

  • Strategie, beispielsweise die
    • Nutzung strategischer Wachstumspotenziale,
    • Konzentration auf ausgewählte Kompetenzen,
  • Führung, Organisation, beispielsweise die
    • Bessergestaltung der Führungsfähigkeit,
  • Kostensenkung, beispielsweise die
    • Wiederherstellung eines angemessenen Betriebsergebnisses,
  • Unternehmenssanierung,
  • Unternehmensinsolvenz.

Restrukturierung zur Nutzung strategischer Wachstumspotenziale

Ein Anlass für die Unternehmensrestrukturierung ist die Nutzung strategischer Wachstumspotenziale im Rahmen der strategischen Neuausrichtung von Unternehmen, Geschäftsmodell, Geschäftsbereichen, Geschäften, Unternehmensbereichen. Sie dient der

  • Weiterentwicklung profitabler Unternehmen, Geschäfte, Geschäftsbereiche,
  • Rückgewinnung verlorener Marktanteile,
  • Erhalt, Ausbau Marktanteile,
  • Gewinnung neuer Märkte.

Zur strategischen Neuausrichtung zählt auch die Nutzung strategischer Wachstumspotenziale mittels

  • Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Rechtsformwechsel,
  • Konzernfusionen, Verschmelzung zweier, mehrerer Unternehmen,
  • Unternehmensspaltung, Betriebsspaltung.

Nachfolgend im Einzelnen:

Restrukturierung in Form eines Zusammenschlusses von Unternehmen

  • als Kooperation rechtlich, wirtschaftlich selbständiger Unternehmen,
  • als neu geschaffener Konzern mit rechtlich selbständigen (Tochter-)Unternehmen unter Verzicht auf deren wirtschaftliche Selbständigkeit,
  • bis zur Konzernfusionen (Verschmelzung) unter Verzicht auf die rechtliche, wirtschaftliche Selbständigkeit von Konzernunternehmen, Konzerngesellschaften 1,

beispielsweise zur

  • Verbesserung Kooperationsmöglichkeiten mit Dritten,
  • Nutzung von Wachstumschancen, Marktmacht in bestehenden Abnehmermärkten mit aktuellen, neuen Geschäften, Begrenzung des Wettbewerbs, Realisierung höherer Preise auf Kundenseite, geringerer Einkaufspreise bei Lieferanten durch Bündelung der Einkaufsvolumina,
  • Diversifikation in neue (voneinander unabhängige) Geschäftsfelder, Geschäfte zur Risikostreuung 2.

Restrukturierung mittels Unternehmensspaltung, Betriebsspaltung

Beispielsweise die Unternehmensspaltung zur

  • Besserstellung bei Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Partnern 3 durch Spezialisierung, Beteiligung 4,
  • Besserstellung bei Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere für strategisches Wachstums 3 durch
  • Verbreiterung der Eigenkapitalbasis durch Börsengang (going public),
  • Ausgabe neuer Geschäftsanteile 5.

Restrukturierung mittels Kauf von Unternehmen (Anteilskauf, share deal), Betrieben, Betriebsteilen

Beispielsweise

  • zum Erzielen einer kritischen Unternehmensgröße in wachsenden Märkten,
  • zum Ausbau der Wertschöpfungskette durch Rückwärtsintegration eines strategisch wichtigen Zulieferers, Vorwärtsintegration eines strategisch wichtigen Abnehmers,
  • bei Privatisierung öffentlicher Unternehmen, Betriebe zur Entschuldung öffentlicher Haushalte, Umsetzung Deregulierungsmaßnahmen 6.

Restrukturierung zur Konzentration auf ausgewählte Kompetenzen

Ein Anlass für das Restrukturieren von Unternehmen ist die Konzentration auf ausgewählte Kompetenzen – umgangssprachlich auch als Kernkompetenzen bezeichnet. Diese erfolgt beispielsweise durch

  • Fremdbezug Produkte, Leistungen (Make or Buy),
  • Auslagerung (Outsourcing) betrieblicher Funktionen durch Nutzung externer Produktions-, Dienstleistungsangebote unter Beibehaltung Verantwortung für Planung, Kontrolle Funktionsausführung,
  • Trennung von strategisch wenig bedeutsamen, nicht zwingend notwendigen, nicht (mehr) zum Kerngeschäft gehörenden Unternehmen, Geschäften, Geschäftsbereichen mittels
    • Unternehmensverkauf (Anteilsverkauf),
    • Veräußerung von Standorten, Werken, Betrieben, Betriebsteilen (Betriebsübergang)
    • Schließung,
    • Stilllegung.

Restrukturierung zur Verbesserung der Führungsfähigkeit

Ein Anlass für das Restrukturieren von Unternehmen bei Unternehmensführung, Organisation ist die Bessergestaltung der Führungsfähigkeit. Diese erfolgt beispielsweise durch

  • Einführung einer neuen Unternehemensorganisation, beispielweise
    • Spartenorganisation (bei Konzernumwandlungen),
    • Geschäftsbereichsorganisation,
    • Profitcenter mit Umsatz-, Ergebnisverantwortung,
    • Unternehmenseinheiten (Cost-Center) mit Budget-, Kostenverantwortung,
    • Projektorganisation,
      mit je nach Einzelfall Zentralisierung, Dezentralisierung von Aufgaben der Unternehmensführung
      oder mittels
  • Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Rechtsformwechsel, beispielsweise durch Umwandlung Konzernorganisation von Stammhausorganisation mit operativ in Konzernkerngeschäften tätigem Stammhaus in Holdingorganisation als
    • Finanzholding 7 zur Führung von Konzerngesellschaften als Kapitalbeteiligungen, zur Beschaffung, Zustellung finanzieller Ressourcen 8,
    • strategische Holding 7 für Beteiligungsmanagement, Finanzmanagement, Koordination Forschungs-, Entwicklungsaktivitäten, höchste Personalentscheidungen 9,
    • Management-Holding zur Festlegung strategischer Geschäftsfelder, strategische Steuerung, Besetzung Führungspositionen, Steuerung Kapitalfluss innerhalb der Gruppe 10,
    • operative Holding 7, wie Finanzholding, strategische Holding, zusätzlich mit Entscheidungskompetenzen bis ins operative Geschäft der Tochtergesellschaften 11,
      dazu die jeweiligen leistungswirtschaftlich, operativ tätigen Tochtergesellschaften.

Restrukturierung zur Wiederherstellung eines angemessenen Betriebsergebnisses

Ein Anlass für die Unternehmensrestrukturierung mittels Kostensenkung ist die Wiederherstellung eines für die betriebenen Geschäfte angemessenen, ausreichenden Betriebsergebnisses. Dies erfolgt beispielsweise durch

  • Anpassung Vertriebsorganisation mit Ziel Umsatzsteigerung durch effektivere Marktbearbeitung,
  • Kostensenkung Personalkosten (Schwerpunkt Personalabbau),
  • Kostensenkung Materialkosten durch
  • Zentralisierung Einkauf, strategischen Einkauf
  • Kostensenkung Lagerkosten durch Zentralisierung Lager, zentrale Logistik,
  • Reduzierung Bestände durch Konsignationslager, externe Lagerbewirtschaftung, externe Lager,
  • Reorganisation zur Produktivitätssteigerung, Prozessoptimierung, Leistungssteigerung IT-Systeme,
  • zur Erhöhung, Sicherstellung von
  • Ertragskraft, Liquidität,

oder mittels

  • Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Rechtsformwechsel zur
    • Besserstellung bei Kapitalausstattung, Rating, Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, Senkung Kapitalkosten, Besserstellung bei Investitionsmöglichkeiten,
    • Realisierung Kostenvorteile durch Nutzung Synergieeffekte, niedrigere Grenzkosten aufgrund größerer, produzierter Stückzahlen (economies of scale),
    • Erzielung steuerlicher Vorteile, beispielsweise durch Verrechnung von Gewinnen, Verlusten einzelner Unternehmen 2,
  • Unternehmensspaltung, Betriebsspaltung, hier Unternehmensspaltung beispielsweise
    • zum Entzug von Vermögen im Falle zukünftiger, wirtschaftlicher Schieflage mittels Spaltung in Vermögensgesellschaft, Betriebsgesellschaft, wobei die Vermögensgesellschaft als Eigentümerin des gesamten betriebsnotwendige Vermögen, letzteres an die Betriebsgesellschaft verpachtet 12. Achtung: Bei Unternehmensspaltung nach Vorschriften Umwandlungsgesetz UmwG besteht für Forderungen der Beschäftigten der Betriebsgesellschaft, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Wirksamwerden der Spaltung aufgrund eines Sozialplanes begründet werden, eine gesamtschuldnerische Haftung der Vermögensgesellschaft 13.

Restrukturierung aus sonstigen Anlässen

Weitere Anlässe für das Restrukturieren mittels

  • Unternehmensspaltung sind beispielsweise
    • das Unterlaufen von Rechnungslegungs-, Publizitätsvorschriften von großen, mittelgroßen Kapitalgesellschaften durch Nutzung geringerer Rechnungslegungs-, Publizitätsvorschriften 14 von kleinen Kapitalgesellschaften 15, Kleinstkapitalgesellschaften 16 17, beispielsweise Verzicht auf Lagebericht 18, Aufstellung einer verkürzten Bilanz, statt Bilanz mit Lagebericht 19 20, Verzicht auf Anhang bei Kleinstkapitalgesellschaften 21,
  • Verkauf von Unternehmen (Anteilsverkauf), Betrieben, Betriebsteile, beispielsweise aufgrund
    • Finanzierungsproblemen im Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen im Mittelstand,
    • Konsolidierung einer ganzen Branche 6.

Restrukturierung bei Unternehmenssanierung

Ein Anlass für Unternehmensrestrukturierung ist die Unternehmenssanierung, beispielsweise durch

  • Trennung von defizitären Bereichen, beispielsweise
    • Unternehmen, Geschäften, Geschäftsbereichen,
    • Standorten, Werken, Betrieben, Betriebsteilen
      mittels
      • Anteilsverkauf,
      • Betriebsübergang,
      • Reduzierung, Verlagerung Standorte, Werke, Betriebe, Betriebsteile zur
        • Reduzierung Faktorkosten,
        • Nutzung steuerlicher Möglichkeiten,
        • Zusammenlegung, Aufbau konzerninterner Zulieferbetriebe,
        • Konzentration von Fertigungs-, Montagestandorten, -kapazitäten, Werke, Betriebe, Betriebsteile mit gleichen Kompetenzen (Kompetenzzentren), dadurch
          • Nutzung Synergieeffekte,
          • Realisierung geringerer Grenzkosten durch größere Produktionsmengen (economies of scale),
  • Desinvestitionen zur Reduzierung, Konzentration Kapazitäten, Flächen, Standorte, zur
    • Rückgewinnung, Erhalt, Ausbau Wettbewerbsfähigkeit,
    • Wiederherstellung Renditefähigkeit,
    • Wiederherstellung Kapitaldienstfähigkeit,
    • Sicherstellung Liquidität, damit Überlebensfähigkeit des Unternehmens
      oder mittels
  • Einstellung Geschäftstätigkeit, Einstellung Betrieb, Betriebsschließung, beispielsweise durch
    • Einstellung der Tätigkeit, Betriebsschließung aufgrund
      • einer gescheiterter Unternehmenssanierung,
      • einem fehlenden Käufer für ein defizitäres Unternehmen,
    • Aufgabe, Stilllegung von Unternehmensstandorten, Werken, Betrieben, Betriebsteilen, Niederlassungen.

Restrukturierung im Restrukturierungsverfahren nach StaRUG

Weitere Anlässe für Unternehmensrestrukturierungen sind

  • die Schließung, Stilllegung von Betrieben, Betriebsteilen
  • der Verkauf von Betrieben, Betriebsteilen mit Betriebsübergang auf neuen Rechtsträger
  • parallel zu einem Restrukturierungsverfahren nach StaRUG.

Dabei erfolgt die Umsetzung personalwirtschaftlicher Restrukturierungsmaßnahmen parallel zum Restrukturierungsverfahren nach StaRUG unter Beachtung der allgemeinen kollektiv-, individualarbeitsrechtlichen Regelungen. Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen bietet zur Um-, Durchsetzung von Personalmaßnahmen keine Hilfe 22.

Restrukturierung bei Insolvenz

Ein Anlass für die Unternehmensrestrukturierung ist das Restrukturieren in der Insolvenz

  • vor Insolvenzeröffnung,
  • nach Insolvenzeröffnung,

sofern die Weiterführung der Unternehmenstätigkeit

  • mit insolventem Rechtsträger sinnvoll, Unternehmenssanierung (investive Verwertung) im Rahmen eines Insolvenzplans 23, Unternehmensverkauf per Anteilsverkauf (Share Deal) des Rechtsträgers,
  • mit neuem Rechtsträger sinnvoll, Veräußerung Geschäftstätigkeit, Betriebe, Teilbetriebe durch Anlage-, Umlaufvermögensverkauf, Vermögens-, Schuldenübertragung mittels Einzelrechtsnachfolge (Singularsukzession), Betriebsübergang auf anderen, neuen Rechtsträger (Asset Deal).

Beim Asset Deal erfolgt das Restrukturieren eines Betriebs, Teilbetriebs vor dem Betriebsübergang, in der Regel aufgrund eines vom Käufer vorgelegten Erwerberkonzepts mit sachlichem Grund für die jeweils vom Veräußerer ausgesprochene Kündigung auf Basis des Sanierungskonzepts des Betriebserwerbers.

In beiden Fällen (investive Verwertung, übertragende Sanierung) erlaubt die umlagefinanzierte Insolvenzsicherung dem insolventen Rechtsträger mit Hilfe des Insolvenzgelds ein bis zu drei Monate langes Arbeiten ohne Personalkosten 24.

Sofern Weiterführung Unternehmenstätigkeit nicht sinnvoll, Zerschlagung (zerschlagende Sanierung) durch Einstellung Geschäftsbetrieb, Veräußerung Betriebsmittel, Beendigung Arbeitsverhältnisse 25.

Restrukturierungaktivitäten in der Insolvenz sind in der Regel immer begleitet von Personalabbau, beispielsweise durch

  • betriebsbedingte Kündigungen 26,
  • verhaltensbedingte, krankheitsbedingte, außerordentliche Kündigungen je nach vorliegenden Gegebenheiten,
  • Verkauf von Gesellschaften, die nicht zum Kerngeschäft gehören 6,
  • je nach Situation Vereinbarung Sanierungstarifvertrag mit betriebsbedingten Kündigungen zur Anpassung Kapazitäten an Auslastung Produktion, Verwaltung,
  • Gründung Beschäftigungs-, Qualifizierungsgesellschaften (BQG), einvernehmliche Überleitung der Beschäftigten in die BQG zur Qualifizierung, Fortbildung, Unterstützung bei Arbeitssuche, Vorbereitung auf Anschlussbeschäftigung im Arbeitsmarkt oder eines Teils der Arbeitnehmer in einer Auffanggesellschaft per neuem Arbeitsvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung, letzteres insbesondere bei der übertragenden Sanierung zur alleinigen Veräußerung der Betriebsmittel auf den Rechtsträger des Erwerbers ohne Übernahme der bereits zuvor auf die BQG übergegangenen Arbeitsverhältnisse des Veräußerers.

Halten von Arbeitnehmern möglich zum Beispiel durch

  • Insolvenzausfallgeld in Sperrzeit zwischen Kurzarbeitsphasen 27,
  • Vereinbarung von Halteprämien mit Leistungsträgern bei deren Verzicht auf Eigenkündigung, zeitgleich mit Gläubigerbefriedigung nach Verfahrensabschluss ausbezahlt 28.
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TWI erstellt als parteiunabhängiger Dritter gemäß Prüfungsstandards, Richtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW)

  • handelsrechtliche Fortführungsprognosen gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB,
  • zu überprüfen durch Abschlussprüfer nach IDW Prüfungsstandard Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.) 29,
  • Fortbestehensprognosen nach IDW Standard Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S11) 30,
  • Sanierungsgutachten nach IDW Standard Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S6) 31,
  • Restrukturierungspläne entsprechend dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmens- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) 32

für Rechtsformen, Gesellschaftsformen wie

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) UG, Societas Europaea SE),
  • Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG),
  • Genossenschaften, Vereine, Stiftungen,

saniert Unternehmen.

TWI stellt Sanierungsberater, Restrukturierungsberater, Restrukturierungsbeauftragte (StaRUG), Sanierungsmanager.

TWI – Management Partner, Experten für Sanierung, Restrukturierung, Wachstum

Sie sind Geschäftsführer, Anteilseigner, Vorstand, Aktionär, Aufsichtsrat, Lieferant, Gläubiger, Bank, Kreditinstitut, Investor, sonstiger Stakeholder eines Krisenunternehmens?

Sie haben Fragen zum Beispiel zu folgenden Themen?

Ausgangssituation

Besprechung Ausgangssituation mit Geschäftsführer, Vorständen, zum Beispiel zu

  • Geschäftsmodell, Produkte, Leistungen,
  • Positionierung Markt, Wettbewerbsumfeld, wesentliche Wettbewerber,
  • Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken,
  • Technologien, technologische Herausforderungen,
  • Potenziale, Perspektiven, Rahmenbedingungen,
  • Unternehmensplanung,
  • Organisationsstruktur, Geschäftsprozesse, IT-Systeme,
  • Gesellschafter, Geschäftsführung, Unternehmensleitung, Führungskräfte,
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  • Finanzierung – Kredite, Darlehen,
  • Entwicklung Ergebnis, Liquidität, Eigenkapital, offene Posten,
  • Krisenstadium Ertragskrise, Liquiditätskrise,
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  • finanzielle Mittel, Kredite, Handlungsspielraum,
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  • geplante Restrukturierungsprojekte, -maßnahmen, Umstrukturierungen,
    • wesentliche Einsparungen,
    • Personalüberhang, Personalumbau, sozialverträglicher Personalabbau,
    • Restrukturierungsverfahren (StaRUG, präventiver Restrukturierungsrahmen),
  • Sanierungsverfahren, außergerichtliche Sanierung.
Betriebsänderung Grundlagen
  • Innerbetriebliche, außerbetriebliche Gründe Personalabbau,
  • Betrieb, Nebenbetrieb, Betriebsteil,
  • Betriebsänderung laut BetrVG,
  • Betriebsstilllegung, Betriebseinschränkung, Personalabbau,
  • Einschränkung, Stilllegung wesentlicher Betriebsteile,
  • Verlegung,
  • Zusammenschluss mit anderen Betrieben, Spaltung von Betrieben,
  • grundlegende Änderung Betriebsorganisation, Betriebszweck, Betriebsanlagen,
  • grundlegende Änderung Arbeitsmethoden, Fertigungsverfahren,
  • Sondersituationen, -fälle, beispielsweise
    • Betriebsübergang,
    • Unternehmensaufspaltung, Betriebsaufspaltung,
    • Umwandlung nach Umwandlungsrecht,
    • Übergangsmandat Betriebsrat bei Betriebsspaltung,
    • Betriebsänderung bei Unternehmensneugründungen.
Interessenausgleich, Sozialplan
  • Betriebsratsbeteiligung bei geplanter Betriebsänderung,
  • Verfahrensablauf, interne Vorbereitung,
  • Beteiligungsrechte Arbeitnehmervertretung, Beteiligung Betriebsrat,
  • Unterrichtung, Beratung Betriebsrat,
  • Zuständigkeiten Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Arbeitgeber,
  • Informationspflichten Arbeitgeber, Informationsrechte Betriebsrat,
  • Interessenausgleichsverfahren, Sozialplanverfahren,
  • Verletzung Mitwirkungsrechte Betriebsrat,
  • Kurzarbeit, Kurzarbeitergeld,
  • Kündigungsmöglichkeiten ohne Betriebsänderung,
  • mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung,
  • anzeigepflichtige Entlassung (Massenentlassung),
  • Stellenabbau, Personalabbau, Entlassungen, Personalfreisetzung,
  • Interessenausgleich,
  • Strategie Arbeitgeber,
  • Verhandlung Interessen Arbeitgeber, Belegschaft, Betriebsrat, Arbeitnehmvertreter,
  • Sozialplan,
  • Sozialtarifvertrag,
  • Nachteilsausgleich.
Insolvenzantragspflicht

Ermittlung Insolvenzantragspflicht anhand

  • betriebswirtschaftlicher Methode
    • Zahlungsunfähigkeit,
    • drohende Zahlungsunfähigkeit,
    • Überschuldung (rechnerische Überschuldung),
  • Indizien, wirtschaftskriminalistischer Beweisanzeichen.
Sanierung
  • Entscheidung strategische Ausrichtung, Leitbild
  • Erarbeitung Sanierungskonzepte, gegebenenfalls Sanierungsgutachten,
  • strukturelle Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise
  • Anpassung Organisationsstrukturen, Standortstrukturen, Werksstrukturen,
  • strukturneutrale Sanierungsmaßnahmen, beispielsweise
  • Maßnahmen zur Sicherstellung Liquidität,
  • Maßnahmen zur Reduzierung Working Capital,
  • Optimierung Bilanzstruktur, Gestaltungsmöglichkeiten,
  • Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung,
  • Optimierung Controlling,
  • Verhandlung Schuldenschnitt Gläubiger,
  • Finanzierung Sanierungsmaßnahmen.
Weitere Themen
  • Organisationsentwicklung,
  • Change Management,
  • Unternehmensnachfolge,
  • Due Diligence,
  • Post Merger Integration.

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Sanierungs-, Restrukturierungsberatung, Interim Manager

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