Sanierungsgutachten IDW S6

Foto von Peter Hauk, Ansprechpartner zu Aussetzung Insolvenzantragspflicht bei TWI

Ansprechpartner
Peter Hauk
Inhaber, Geschäftsführer
TWI Management Projekte GmbH, Starnberg
Telefon: 08151 / 44 666-0
E-Mail: info@twi-mp.de

Welche drei Phasen umfasst ein Sanierungsgutachten IDW S6 Mandat?

– Vorgehensweise, Arbeitsinhalte –

Beispiel-Darstellung Projektablauf zum Erstellen eines Sanierungsgutachtes durch TWI: 1. Fortbestehensprognose erstellen (ca. 2 Wochen) als Vorstufe 2. IDW S6 Sanierungsgutachten erstellen (ca. 6 bis 8 Wochen) 3. Auszahlung Finanzieurung sicherstellen (ca. 4 bis 6 Wochen) bei Bedarf und Beschreibung was in jeder Phase zu tun ist.

Ein Projekt zur Erstellung eines Sanierungsgutachten IDW S6 hat 3 Phasen, die abhängig vom Unternehmen und Projektumfang unterschiedlich lange dauern:

  • Phase 1: Erstellung Fortbestehensprognose (2 Wochen),
  • Phase 2: Erstellung Gutachten mit Sanierungskonzept (6-8 Wochen),
  • Phase 3: Sicherstellung Auszahlung Finanzierung (2-4 Wochen).

Die Zeitangaben sind daher grobe Richtwerte. Der Projektumfang hängt in erster Linie ab von der Unternehmensgröße, der Anzahl der Geschäfte, der Anzahl der Standorte, sowie der vorhandenen Datenqualität und -aktualität. Die Projektdauer hängt zusätzlich ab von der Verfügbarkeit und freien Kapazität der relevanten Kompetenzträger aus Geschäftsführung, Buchhaltung und leistungswirtschaftlichen Funktionsbereichen zum Ermitteln, Besprechen und Bewerten der für das IDW S 6 Sanierungsgutachten notwendigen Informationen.

Warum ist eine Fortbestehensprognose für das Sanierungsgutachten IDW S6 nötig?

Zu Beginn der Arbeiten, noch vor dem tieferen Ausarbeiten des Sanierungsgutachtens, ist eine insolvenzrechtliche Fortführungsprognose zwingend notwendig, in der Praxis zum besseren Unterscheiden von der handelsrechtlichen Fortführungsprognose als Fortbestehensprognose bezeichnet.

Textbild, Die Fortbestehensprognose zu Beginn des IDW S 6 Sanierungsgutachtens ist zur Vermeidung von Haftungsrisiken der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung notwendig

Diese Fortbestehensprognose ist notwendig, weil ein zur Erarbeitung in Auftrag gegebenes Sanierungsgutachten IDW S6 die insolvenzantragspflichtigen Organe nicht von ihrer Insolvenzantragspflicht entbindet. Gemäß Paragraph 15 a InsO ist bei deren Vorliegen ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Insolvenz.

Geschäftsführer oder Vorstände brauchen zeitnah Rechtssicherheit bezüglich des Termins und den Gründen ihrer Insolvenzantragspflicht, um zivilrechtliche und strafrechtliche Haftungsrisiken wegen Insolvenzverschleppung zu vermeiden.

In jedem Fall ist die Zahlungsfähigkeit für Phase 2 und 3, also für das Erstellen des Sanierungsgutachten IDW S6 bis zum Abschluss der Finanzierungsgespräche, über einen ausreichenden Überbrückungskredit sicherzustellen ist, sofern sich nicht während Phase 1 ein nicht zu beseitigender Insolvenzgrund ergibt.

Sanierungsgutachten IDW S6, Phase 1: Erstellung Fortbestehensprognose (2 Wochen)

Arbeitsinhalte:

Siehe Fortbestehensprognose.

Arbeitsergebnis:

  • Fortbestehensprognose
  • wenn negativ: Überschuldungsprüfung,
  • Transparenz über Insolvenzgefahr und Insolvenzantragsgründe,
  • Entscheidungsgrundlage für gesetzliche Vertreter und Gesellschafter,
  • Informationsunterlage für Gespräche mit Finanzierungspartnern unter anderem für zur Verfügungsstellung von Überbrückungs- und Sanierungskrediten,
  • abhängig vom Stichtag als Grundlage zum Bewerten tatsächlicher und rechtlicher Gegebenheiten gemäß Paragraph 252 Handelsgesetzbuch HGB im Rahmen der handelsrechtlichen Fortführungsprognose nutzbar.

Anmerkend: Für das Beurteilen der handelsrechtlichen Fortführungsfähigkeit nach Paragraph 252 Absatz 1 Satz 2 HGB reicht laut IDW S 6 eine positive insolvenzrechtliche Fortführungsprognose (Fortbestehensprognose) nach Paragraph 19 Absatz 2 InsO nicht aus. Erforderlich ist für diesen Fall eine positive handelsrechtliche Fortführungsprognose.

Sanierungsgutachten IDW S6, Phase 2: Erstellung Gutachten mit Sanierungskonzept (6-8 Wochen)

Arbeitsinhalte:

– entsprechend der Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. für Sanierungsgutachten IDW S6 –

  • Auftragsgegenstand und -umfang beschreiben und vereinbaren,
  • Wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld darlegen, dazu:
    • Unternehmens- und Geschäftsstruktur inkl. Geschäftsmodelle beschreiben,
    • Geschäftsentwicklung verständlich machen,
    • Ertrags-, Bilanz- und Finanzentwicklung und -lage analysieren,
    • Markt, Wettbewerb und strategische Position darlegen,
  • Krisenstadium, Krisen-/Verlustursachen beschreiben,
  • Vorliegen einer Insolvenzgefährdung analysieren, dazu Ergebnis der Fortbestehensprognose (Phase 1) beschreiben,
  • Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken der Geschäfte bewerten,
  • Leitbildentwicklung mit Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens darstellen,
  • Maßnahmen zum Abwenden einer Insolvenzgefahr und Bewältigung der Unternehmenskrise, sowie zum Herstellen des Leitbilds des sanierten Unternehmens darstellen, dazu Sanierungskonzept und Sanierungsmaßnahmen erarbeiten und erläutern,
  • Integrierte Sanierungsplanung erarbeiten, dazu
    • eine integrierte Finanzplanung (Ertragsplanung, Bilanzplanung, Liquiditätsplanung) aufbauen,
    • Finanzierungsszenarien zur Durchfinanzierung entwickeln, abstimmen, auswählen und einplanen.
  • Sanierungsfähigkeit einschätzen und bewerten.
Textbild, TWI stellt die Einhaltung der Mindestanforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 auch bei Sanierungsgutachten kleiner Unternehmen sicher

Anmerkend:

  • Der Detaillierungsgrad ist dem Grundsatz der Wesentlichkeit anzupassen.
  • TWI stellt die Einhaltung von Mindestanforderungen bei Sanierungskonzepten für kleinere Unternehmen sicher.
  • Bei Bedarf zieht TWI erfahrene, unabhängige Wirtschaftsprüfer oder Fachanwälte für Insolvenzrecht im Kundenauftrag hinzu.

Arbeitsergebnis:

  • Objektives Sanierungsgutachten IDW S6 eines unabhängigen Fachmanns, das alle Kernbestandteile des Standards „Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S 6)“, Stand 16.05.2018, des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. und die jeweils aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erfüllt,
  • Aussage zu Fortführungs- und Sanierungsfähigkeit, Rendite- und Kapitaldienstfähigkeit, sowie Wettbewerbsfähigkeit,
  • Rechtssicherheit für Geschäftsführer, Gesellschafter, Finanzierer,
  • Basis für Gespräche und Verhandlungen mit Finanzierern geschaffen.

Sanierungsgutachten IDW S6, Phase 3: Sicherstellung Auszahlung Finanzierung (2-4 Wochen)

Arbeitsinhalte:

  • Sanierungsgutachten IDW S6 an Finanzierer versenden, Fragen der Finanzierungspartner klären,
  • bei Bedarf Sanierungsgutachten IDW S6 vor Bankenrunde/-pool präsentieren,
  • Finanzierungsgespräche führen oder unterstützen,
  • mögliches Finanzierungsszenario zur Durchfinanzierung auswählen und unter Finanzierungspartnern abstimmen,
  • grundsätzliche Finanzierungsentscheidung herbeiführen,
  • Finanzierungsvorhaben zum Abschluss und zum Auszahlen bringen.

Arbeitsergebnis:

  • Durchfinanzierung für das Umsetzen des Sanierungsvorhabens gemäß Vereinbarungen mit den Finanzierungspartnern sichergestellt,
  • Sanierungsvorhaben fortführbar beziehungsweise umsetzbar.

Sanierungsgutachten IDW S6: bei Ausstieg von Finanzpartnern oder Zeitverzögerungen Plan aktualisieren

Banken stellen Unternehmensfinanzierungen in der Regel ohne Anerkennen einer Rechtspflicht in Aussicht. Manchmal steigt eine finanzierende Bank aus, da die bankinterne Prüfung ein Rückzug aus dem Kreditengagement ergibt. In der Regel ändern sich die Finanzierungsanteile und oder Finanzierungsbedingungen einzelner Finanzinstitute nach dem Erstellen des Sanierungsgutachtens.

Manchmal dauern die Finanzierungsgespräche nach Versenden des Sanierungsgutachtens länger als 4 Wochen, dies am ehesten bei Sanierungsfällen ohne Bankenpool, bei dem das Abstimmen der Finanzinstitute untereinander über den Poolführer erfolgt. Der Stichtag des integrierten Finanzplans liegt zu diesem Zeitpunkt 6 bis 8 Wochen zurück.

In beiden Fällen fordern Banken als Auszahlungsauflage den integrierten Finanzplan auf einen zeitnaheliegenden Stichtag zu aktualisieren, um die Durchfinanzierung des Sanierungsvorhabens sicherzustellen.

TWI ergänzt daraufhin die Phase 3 „Durchfinanzierung sicherstellen“ um die folgenden Arbeiten:

  • integrierte Finanzierungsplan auf Monatsletzten (neuer Stichtag) aktualisieren,
  • größere Planabweichungen bei Umsatz und Kosten gegenüber den zum Zeitpunkt des Erstellens des Sanierungsgutachtens – Abweichungen erklären, Finanzierungsbedarf anpassen,
  • Finanzierungsszenario und Finanzierungsbedingungen des Sanierungsgutachtens zur Durchfinanzierung erneut abstimmen,
  • integrierter Finanzplan (Ertrags-, Bilanz- und Liquiditätsplanung) mit abgestimmtem gegebenenfalls geändertem Finanzierungsplan abschließend auf Monatsletzten aktualisieren.

Sanierungsgutachten IDW S6 – Arbeitsschritte, Inhalte im Detail

Text IDW S6 Sanierungsgutachten mit Buchstabenwürfeln geschrieben

Die in Phase 2 dargestellten Arbeitsschritte, Inhalte sind im Einzelnen auf unserer Website beschrieben:
IDW S6 Gutachten Muster (1 bis 2 – Auftrag, Ausgangslage),
Sanierungskonzept Muster (3 bis 6 – Ursachen, Insolvenzreife, SWOT, Leitbild),
Sanierungsgutachten IDW S6 Muster (7 bis 8 – Konzept Planung, Finanzierung).

Die Arbeitsschritte, Inhalte beruhen auf langjährigen Erfahrungen zur Erstellung von IDW S6 Sanierungsgutachten. Bei ernsthaftem Interesse erläutern wir Ihnen gerne Arbeitschritte, Inhalte, Aufwand für die Erstellung Ihres IDW S6 Sanierungsgutachtens gemäß Ihres Bedarf.

TWI - Fortbestehensprognose, Sanierungskonzept, Sanierungsgutachten, Restrukturierungsplan

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TWI - Management Partner für Sanierung, Restrukturierung, Turnaround

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Ausgangssituation
  • Beurteilung Unternehmenskrise – Krisensituation, Krisenursachen,
  • Entwicklung Ertragskraft, Ertragslage, Verlustsituation,
  • Bewertung Geschäftsmodell, branchenübliche Rendite, Rentabilität einzelner Geschäfte,
  • Planungsplausibilisierung,
  • Sanierungsstrategie, Restrukturierungskonzept,
  • bisherige Einsparungen, Kostenreduzierungen,
  • vorgesehene betriebswirtschaftliche, leistungswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche Maßnahmen zum Wiederherstellen von Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität,
  • bisherige Maßnahmen zur Sicherstellung Liquidität,
  • Finanzierbarkeit Maßnahmen.
Fortbestehensprognose

Frühzeitige Vorlage einer Fortbestehensprognose ist zwangsläufig Voraussetzung für finanzierende Banken zur Kreditvergabe, -gewährung, -prolongation bei Unternehmen in Schwierigkeiten. Dazu:

  • Beurteilung Hinweise, Indikatoren für Insolvenzreife anhand TWI-Checkliste,
  • Feststellung Liquiditätslücke per Liquiditätsstatus, Liquiditätsbilanz durch Berechnung Saldo finanzielle Mittel zu fälligen Verbindlichkeiten,
  • Entwicklung Unternehmensplanung (Ertragsplanung, Vermögensplanung, Liquiditätsplanung),
  • Prognosezeitraum laufendes und folgendes Geschäftsjahr,
  • Einplanung Auswirkungen erster, finanzwirtschaftlicher, leistungswirtschaftlicher Maßnahmen zur Abwendung Insolvenz,
  • Darstellung Krisensituation, Krisenursachen, Übersicht Geschäftsmodell Kerngeschäfte, Analyse, Bewertung Kerngeschäfte,
  • Feststellung Fortführungsfähigkeit des Unternehmens durch Prognose der überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens im geplanten Zeitraum.
Sanierungskonzept

Prüfung Sanierungsfähigkeit – nach Kernanforderungen, Kernbestandteilen des IDW S6 Standard, dem Standard für Anforderungen an Sanierungskonzepte (Sanierungsgutachten) des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (Sanierungsgutachten IDW S6).

Ziel: Wiederherstellung Wettbewerbsfähigkeit, Renditefähigkeit, Kapitaldienstfähigkeit.

Dazu unter anderem:

  • Fortbestehensprognose,
  • Analyse Rentabilität Unternehmen, Ergebnisse Geschäfte,
  • Veränderungen im Markt-, Wettbewerbsumfeld,
  • Leitbildentwicklung, bei Bedarf Strategieentwicklung, strategische Neuausrichtung,
  • bestmöglichen Sanierungsweg mit tragfähigen Lösungen für Unternehmen entwickeln,
  • Reduzieren Unternehmen auf Kerngeschäfte, Reduzierung Wertschöpfung auf Kernanforderungen, -funktionen-, -prozesse,
  • Maßnahmen zur Verringerung Komplexität von Produkten, Leistungen,
  • Verkauf, Schließen defizitärer, nicht zwingend notwendiger Bereiche, Standorte; Sanierungs-, Restrukturierungsplan mit quantifizierten leistungswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen,
  • Maßnahmen zur Senkung Working Capital,
  • Ausgestaltung Wertschöpfungskette, -strukturen – Entwicklung, Konstruktion, Einkauf, Materialwirtschaft, Logistik, Produktion, Vertrieb, Service; Möglichkeiten Auslagerung (Outsourcing) prüfen,
  • Anpassung Organisation, Personal, Prozesse, Systeme,
  • Entwicklung Unternehmensplanung (Ertragsplanung, Bilanzplanung, Liquiditätsplanung), Beschreibung Prämissen, Annahmen,
  • Prognosezeitraum mindestens drei Jahre,
  • angemessenes Eigenkapital einplanen,
  • bei Bedarf Mezzanine Kapital, Private Equity für notwendige Eigenkapitalausstattung,
  • Finanzierbarkeit Sanierungskonzept, Turnaround mit finanzierenden Banken, Kreditgebern verhandeln – Klarstellung von Fragen zum Sanierungskonzept, Sanierungsgutachten,
  • Beurteilung Sanierungsfähigkeit,
  • zusammenfassende Darstellung wesentlicher Ergebnisse für Kreditgeber.
Unternehmenssanierung
  • Umsetzung Sanierungskonzept, Restrukturierungskonzept auf Grundlage Sanierungsgutachten,
    • Coaching Geschäftsführer, Management, Führungskräfte,
    • Begleitung Umsetzung Maßnahmenplan als externer Dritter, Führung Umsetzungsprozess,
    • aktive Umsetzung Sanierungskonzept als Interim Manager,
  • Begleiten Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf (Merger, Akquisition),
  • Berichterstattung (Reporting).
Insolvenz
  • Prüfung Sanierungsweg Insolvenz in Zusammenarbeit mit Insolvenzverwalter mit Zielsetzung Fortführen der Unternehmenstätigkeit mit neuem Rechtsträger, statt Unternehmensfortführung auf altem Rechtsträger (übertragende Sanierung – Übertragung Anlagevermögen, Umlaufvermögen auf neuen Rechtsträger per Asset Deal),
  • Auswahl Möglichkeiten von Regelinsolvenzverfahren, Insolvenzplanverfahren und Insolvenzplan, Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung nach ESUG,
  • gegebenfalls Entwicklung Insolvenzplan.
Digitalisierung Beratung
  • Geringere Kosten durch Nutzung digitaler Medien,
  • Kommunikation, Prozessführung, inhaltliche Abstimmung per Telefon, Mail-Nachrichten zwischen Gutachtenersteller und Management, Kompetenzträgern des Unternehmens,
  • Workshops per Videokonferenz.

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TWI führt keine Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Insolvenzberatung durch. Kunden nutzen das TWI-Partner-Netzwerk aus

  • Partner-Steuerberater-, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: Fragen zu Steuern, Finanzbuchhaltung,
  • Partner-Rechtsanwälten, -Fachanwälten für Insolvenzrecht, Insolvenzverwaltern: juristische Beratung, Insolvenzberatung; rechtssichere Auslegung Rechtsprechung Bundesgerichtshof zu Insolvenz, Insolvenzordnung, Anfechtung, Haftung, Schadensersatz, Insolvenzverfahren (Regelinsolvenzverfahren, Insolvenzplanverfahren und Insolvenzplan, Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung (nach ESUG, Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) gemäß §§ 270 ff. Insolvenzordnung).
  • Partner-Rechtsanwalt, -Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsberatung zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen.
  • Partner-Rechtsanwälte, -Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerstrafrecht. Rechtliche Beratung bei schwierigen, steuerlichen Sachverhalten.

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Ansprechpartner Sanierungsgutachten IDW S6: Peter Hauk, Inhaber, Geschäftsführer, TWI Management Projekte GmbH, Starnberg

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