Wie wird geprüft, ob ein Unternehmen zahlungsunfähig ist?
Zahlungsunfähig? Welche rechnerischen Nachweise fordern IDW, BGH?
Zahlungsunfähig? Was fordern BGH, IDW bei einer Liquiditätslücke?
Zahlungsunfähig? Was tun bei Deckungslücke zum Stichtag?
Zahlungsunfähig? Was tun bei Deckungslücke am Ende der Dreiwochenfrist?
Was tun bei Lücke von weniger als 10 % der fälligen Gesamtverbindlichkeiten?
Was tun bei Lücke von mehr als oder gleich 10 % der fälligen Gesamtverbindlichkeiten?
Wann beginnt die Dreiwochenfrist?
Was geschieht bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht?
Was sind Voraussetzungen für Insolvenzanfechtung, Verfolgung von Insolvenzstraftaten?
Wie bestimmen Insolvenzgerichte den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit?
Wie bestimmen Insolvenzverwalter den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit?
Wann liegt keine Zahlungseinstellung vor?
Wie wird geprüft, ob ein Unternehmen zahlungsunfähig ist?
Ein Schuldner ist nach Paragraph 17 InsO Absatz 2 Satz 1 zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen – aktuell und absehbar aufgrund eines Mangels an liquiden Mitteln für die aktuell und künftig zur Zahlung anstehenden Verbindlichkeiten. Die zügige Ermittlung, Betrachtung, Bewertung, Gegenüberstellung der bestehenden fälligen, ernsthaft geforderten Verbindlichkeiten aus offenen Forderungen und die zu deren sofortiger Zahlung zur Verfügung stehenden liquiden Mittel, wie Bargeld in der Kasse, liquide Geldmittel aus nicht ausgeschöpften, ungekündigten Kreditlinien oder andere unverzüglich verfügbaren Zahlungsmittel ist am Wichtigsten.

Die Zahlungsunfähigkeitsprüfung von Schuldnern nach Paragraph 17 InsO erfordert eine Überprüfung auf Liquiditätslücke(n) in drei Stufen:
- Stufe 1 – Liquiditätsstatus (Finanzstatus) und Liquiditätsbilanz
- Stufe 2 – bei Deckungslücke des Liquiditätsstatus (Finanzstatus): Liquiditätsplanung für drei Wochen ab Stichtag, also für die gesamte Dauer der Dreiwochenfrist.
- Stufe 3 – bei Deckungslücke am Ende der Dreiwochenfrist: eine integrierte Finanzplanung (Ertrags-, Bilanz-, Liquiditätsplanung) für den an die Dreiwochenfrist sich anschließenden Zeitraum von maximal einem halben Jahr.
Zahlungsunfähig? Welche rechnerischen Nachweise fordern IDW, BGH?
Die Forderungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) und des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zahlungsunfähigkeitsbeurteilung von Kapitalgesellschaften sind in der ersten Stufe einer Zahlungsunfähigkeitsprüfung (Stufe 1: Liquiditätsstatus (Finanzstatus) und -bilanz) unterschiedlich.
Zur Abgrenzung von Zahlungsstockung und -unfähigkeit ist laut IDW der Liquiditätsstatus (Finanzstatus), die Stichtagsliquidität des Schuldnerunternehmens festzustellen 1. Dieser Status stellt die
- verfügbaren, liquiden Finanzmittel Aktiva I der Aktivseite und
- fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten Passiva I der Passivseite
- der Bilanz der Gesellschaft zum Stichtag (Stichtagsliquidität) gegenüber.
Ergibt der Liquiditäts-, Finanzstatus, dass das Unternehmen als Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen erfüllt, ist Zahlungsfähigkeit gegeben, das Erstellen einer Liquiditätsplanung gemäß Stufe 2 ist dann nicht erforderlich 2.
Ergibt der Liquiditäts-, Finanzstatus, dass das Unternehmen als Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, ist eine zeitraumbezogene Liquiditätsplanung zu erstellen 3. Der Prognosezeitraum beträgt drei Wochen ab Statusstichtag (Zeitraumbetrachtung).
Zur zivilrechtlichen Fälligkeit von Zahlungsverpflichtungen aus Verbindlichkeiten kommt nach BGH-Rechtsprechung das ernsthafte Einfordern der Verbindlichkeiten hinzu 4.
Zum Beurteilen der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens ist laut BGH eine Liquiditätsbilanz 5 zu erstellen.
Im Unterschied zu dem vom IDW geforderten stichtagsbezogenen Liquiditäts-, Finanzstatus ist diese Bilanz stichtagsbezogen und zeitraumbezogen, da sie zusätzlich zum Liquiditätsstatus aus der Gegenüberstellung von
- flüssigen Finanzmitteln, Aktiva I, und
- fälligen Verbindlichkeiten, Passiva I,
- zum Stichtag (Stichtagsliquidität) die innerhalb von drei Wochen (Zeitraumbetrachtung)
- flüssigzumachenden Mittel, Aktiva II,
56und - fällig werdenden und eingeforderten Verbindlichkeiten, Passiva II
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gegenüberstellt.

Bei Zahlungseinstellung ist das Aufstellen einer Liquiditätsbilanz als Zahlungsunfähigkeitsnachweis im Zweifel nicht notwendig 9.
Die Indizien für Zahlungseinstellung eines Schuldners sind im Insolvenzanfechtungsprozess gegen Geschäftsführung, Vorstand des Schuldners von wesentlicher Bedeutung. Als Zahlungsunfähigkeitsnachweis genügt je nach Umstand des Einzelfalls der Vortrag auf Grundlage von Beweisanzeichen 10.
Beide Forderungen zur Zahlungsunfähigkeitsbeurteilung,
- die des IDW (Liquiditätsstatus stichtagsbezogen, dann gegebenenfalls eine Liquiditätsplanung zeitraumbezogen) und
- die des BGH (Liquiditätsbilanz stichtagsbezogen und zeitraumbezogen)
sind berechtigt.
Betriebswirtschaftlich korrekt sind die Forderungen des IDW. Gesetz und Rechtsprechung entsprechend sind die Forderungen des BGH.
Um betriebswirtschaftlich korrekt und rechtssicher zu überprüfen, zu beurteilen, ob der Rechtsträger des Schuldnerunternehmens nach Paragraph 17 InsO zahlungsunfähig ist oder nicht, sind beide Anforderungen bei der Zahlungsunfähigkeitsprüfung umzusetzen.
Für Liquiditätsstatus und -bilanz ist es erforderlich, dass die zu Grunde liegenden Prämissen plausibel, nachvollziehbar, überprüfbar sind. Prämissen sorgfältig dokumentieren!
Zahlungsunfähig? Was fordern BGH, IDW bei einer Liquiditätslücke?

Ergeben Liquiditätsstatus oder -bilanz eine Unterdeckung werden die Bestimmungen des BGH zum Abgrenzen zur Zahlungsstockung relevant. Damit kommt
- der Beweispflicht durch die gesetzlichen Vertreter,
- deren nachträgliche Beweisführung im Insolvenzfall,
- der stichhaltigen, nachweisbaren Begründung mit auf Tatsachen beruhenden Erwartungen und Sachverhalte
eine entscheidende Bedeutung zu.
Im Falle des Vorhandenseins einer Unterdeckung aufgrund eines Liquiditätsstatus (Stufe 1) fordert das IDW mit der Zahlungsunfähigkeitsprüfung nach Paragraph 17 InsO das Folgende für den Liquiditätsplan (Finanzplan) in den nachfolgenden Stufen 2 und 3:
- bei kurzfristigen, wenigen Wochen umfassenden Liquiditätsplänen einen unmittelbar auf dem Liquiditätsstatus aufbauenden Liquiditätsplan
11, - andernfalls einen umfassenden Finanzplan auf Basis einer integrierten Planung (Erfolgs-, Bilanz-, Liquiditätsplanung)
11.
Zahlungsunfähig? Was tun bei Deckungslücke zum Stichtag?
Bei einer Unterdeckung im Liquiditätsstatus ist die Liquidität für 21 Tage ab Liquiditätsstatus, also für die gesamte Dauer der Dreiwochenfrist, zu planen.
Bei kleinen Unternehmen mit einem Geschäft oder wenigen Geschäften und einem Standort ist es möglich, dass ein Liquiditätsplan (Finanzplan) zur Zahlungsunfähigkeitsprüfung des Rechtsträgers des Unternehmens genügt.
Bei kleinen Unternehmen mit mehreren Geschäften und oder Standorten wird aufgrund der Komplexität der Unternehmens-, Geschäftsstruktur ein vergleichsweise weniger aufwändiger Liquiditätsplan (Finanzplan) für diesen Zeitraum nicht mehr ausreichen, um Sicherheit beim Bewerten zu erlangen. Ebenso bei großen, komplexeren Unternehmen. Je nach Umstand des Falls ist für den Zeitraum der Dreiwochenfrist ein deutlich aufwändigerer integrierter Finanzplan (Erfolgs-, Bilanz-, Liquiditätsplan) unentbehrlich, zumindest ist es empfehlenswert, dass das Ergebnis eines Ertragsplans in den Liquiditätsplan einfließt.
Das Planen von Erträgen, Aufwand (GuV), Vermögen, Schulden (Bilanz), Ein-, Auszahlungen (Liquidität) für den Zeitraum der 21 Tage der spätesten Insolvenzantragsfrist ist auf Tagesbasis, nicht nach Wochen durchzuführen, damit ein unterwöchiges Ende der Dreiwochenfrist möglich ist.
Zahlungsunfähig? Was tun bei Deckungslücke am Ende der Dreiwochenfrist?

Bei einer Unterdeckung am Ende der Dreiwochenfrist ist für den sich anschließenden Zeitraum von maximal einem halben Jahr, wie vom IDW definiert, eine integrierte Finanzplanung (Ertrags-, Bilanz-, Liquiditätsplan) ratsam 11, obwohl der BGH grundsätzlich bei insolvenzrechtlichen Fortführungsprognosen (Fortbestehensprognosen) lediglich einen Ertrags-, Liquiditätsplan fordert.
Planen der folgenden dreizehn Wochen addierbar auf Monate. Planen der darauffolgenden drei bis sechs Monate auf Monatsebene.
Was tun bei Lücke von weniger als 10 % der fälligen Gesamtverbindlichkeiten?
Im Fall einer Unterdeckung kleiner 10 % der Gesamtverbindlichkeiten ist Zahlungsfähigkeit annehmbar 12 in dem Fall, dass
- ein Schließen der Deckungslücke innerhalb
- von drei Monaten,
- in Ausnahmefällen längstens einem halben Jahr,
vollständig möglich ist 13 und
- unter besonderem Umstand Zahlungsunfähigkeit anzunehmen ist, zum Beispiel wenn begründet zu erwarten ist, dass sich der Niedergang des Schuldnerunternehmens fortsetzt
12.
Bei negativer Prognose liegt die Last zur Beweisführung beim Gläubiger.
Was tun bei Lücke von mehr als oder gleich 10 % der fälligen Gesamtverbindlichkeiten?

Im Fall einer Unterdeckung größer oder gleich 10 % der Gesamtverbindlichkeiten greift aufgrund der Abgrenzung zur Zahlungsstockung die Annahme der Zahlungsunfähigkeit 14, die im Ausnahmefall nach drei bis unter Umständen längstens einem halben Jahr 15 zu beseitigen ist. Die Anforderungen für diesen Ausnahmefall sind höher:
- Die Zahlungsunfähigkeit muss „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ in „absehbarer Zeit vollständig beziehungsweise fast vollständig beseitigt“ sein
16, - ein Zuwarten muss den Gläubigern nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls zumutbar
1416sein.
Bei positiver Prognose liegt die Beweislast jeweils beim gesetzlichen Vertreter des Schuldnerunternehmens.
Die Zumutbarkeit ist im Zweifel für jeden einzelnen Gläubiger darzulegen, gegebenenfalls zu beweisen.
In beiden Fällen – Unterdeckung kleiner 10% oder größer gleich 10% der fälligen Gesamtverbindlichkeiten – ist es erforderlich, dass die zu Grunde liegenden Planungsprämissen plausibel, nachvollziehbar, überprüfbar sind. Prämissen sorgfältig dokumentieren!
Wann beginnt die Dreiwochenfrist?

Die Frist für die Pflicht zur Insolvenzantragstellung beginnt mit Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung 19, nicht erst bei positiver Kenntnis der Geschäftsführer, Vorstände von deren Beginn, sondern bereits bei objektiver Erkennbarkeit des Eintritts des Insolvenzgrunds 20. Zahlungsstockung, vorübergehende Überschuldung verlängern die Frist zur Insolvenzantragstellung nicht 21. Sanierungsbemühungen erfüllen oder hemmen die Insolvenzantragspflicht nicht 22. Die Einleitung von Sanierungsmaßnahmen hat bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten rechtzeitig, frühzeitig zu erfolgen. Die Pflicht zur Insolvenzantragstellung aus materiellen Gründen endet, wenn Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung entfallen sind 23.
Was geschieht bei Verletzung der Insolvenzantragspflicht?
Die Verletzung der Insolvenzantragspflicht kann Schadensersatzpflichten von Geschäftsführung, Vorstand gegenüber der juristischen Person (Schuldnerunternehmen), gegenüber Gläubigern, sowie strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen 24, zum Beispiel
- Ersatz von Zahlungen, die nach Zeitpunkt der Pflicht zur Insolvenzantragstellung geleistet wurden
25, Zahlungen sind alle Minderungen des Gesellschaftsvermögens, auch durch Lieferungen und Leistungen, Eingehen neuer Verbindlichkeiten26– der Geschäftsführer muss vor allem Einzahlungen, Einreichungen Kundenschecks, Lastschrifteinzüge, Gutschriften aufgrund Cash-Management auf debitorische Konten der Insolvenzmasse erstatten27– oder - Schadenersatz wegen verzögerter Insolvenzantragstellung
28.
Was sind Voraussetzungen für Insolvenzanfechtung, Verfolgung von Insolvenzstraftaten?

Insolvenz, Gläubigerbenachteiligung sind Voraussetzungen zur Anfechtung von Rechtshandlungen der Geschäftsführer, Vorstände insolventer Schuldner durch Insolvenzverwalter. Letzere haben die Möglichkeit der Geltendmachung, Inanspruchnahme der Geschäftsführer, Vorstände des Schuldners auf Schadenersatz in Höhe des Insolvenzvertiefungsschadens. Insolvenzgerichte, Staatsanwaltschaft haben nach Insolvenzantragstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Möglichkeit der Verfolgung strafrechtlicher Tatbestände möglicher Insolvenzdelikte, zum Beispiel Insolvenzverschleppung.
Wie bestimmen Insolvenzgerichte den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit?
Schuldner stellen Insolvenzantrag in der Regel zehn bis dreizehn Monate nach Eintreten Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung ist in der Regel zwei Jahre vor Antragstellung aus Bilanzen erkennbar 29. Zeitraum oder -punkt des Eintritts der materiellen Insolvenz sind zentral für das Insolvenzverfahren, da nur diese die Bestimmung der Soll-Masse ermöglichen, Basis aller haftungs-, anfechtungsrechtlichen Ansprüche sind 30.
Zur Bestimmung der Soll-Masse verwenden Insolvenzgerichte unter anderem Bilanzen der letzten drei Jahre, Summen-, Saldenlisten, BWAs, Bankauszüge, Zahlungsbelege, Mahnschriftverkehr, Mahnbescheide, Unterlagen über Passivprozesse, Kreditunterlagen, Sicherungsunterlagen, Schriftverkehr mit Kreditgebern, gesellschaftsrechtliche Unterlagen, Unterlagen zur Ableitung nahestehender Personen, wesentlicher Geschäftspartner 31. Auf Basis dieser Unterlagen stellt das Insolvenzgericht fest: den Zeitraums des Eintritts der materiellen Insolvenz auf ein Quartal genau 32, das zu diesem Zeitraum-, punkt vorhandene Vermögen, das Vermögen im Antragszeitraum, die Differenz beider Vermögen als Soll-Masse, also das Vermögen das den Gläubigern bei rechtzeitiger Antragstellung verfügbar gewesen wäre 33.
Wie bestimmen Insolvenzverwalter den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit?
Zahlungseinstellung, damit Zahlungsunfähigkeit, bestehen regelmäßig bei fälligen Verbindlichkeiten (erheblichen Umfangs) zum fraglichen Zeitpunkt, die bis zur Insolvenzverfahrenseröffnung nicht beglichen sind 34.
Der Nachweis des Vermutens von Zahlungseinstellung, somit eingetretener Zahlungsunfähigkeit und Unternehmensinsolvenz, zum anfechtungsrelevanten Zeitpunkt ist für den Insolvenzverwalter über die letzte, nicht bezahlte, fällige Verbindlichkeit möglich, die von einem Gläubiger als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet wurde. Eine komplette Aufstellung der fälligen Verbindlichkeiten zu diesem Zeitpunkt, die jeweilige offene Rechnung oder eine andere dokumentierte, vorliegende Angabe oder Unterlage, die das Beurteilen der Fälligkeit erkennbar, genau, nicht widerlegbar zeigt, ist hierfür ausreichend.
Alternativ zum rechnerischen Ermitteln der Zahlungsunfähigkeit dient das Beurteilen von Zahlungsunfähigkeit durch Erkennung von Zahlungseinstellung anhand von Indizien 35 als widerlegliche Vermutung 36. Eine darüber hinaus gehende Darlegung, Feststellung der genauen Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten, gar einer Unterdeckung von mindestens 10 Prozent bedarf es nicht 37.
Der Anfechtungsgegner kann die Eintrittsvermutung der Zahlungsunfähigkeit per Sachverständigengutachten widerlegen, mit dem Ziel der Erstellung einer Liquiditätsbilanz zum fraglichen Zeitpunkt 38.
Betriebswirtschaftlich erfolgt die retrograde Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit durch Erstellung zweier Liquiditätsstatus auf Basis von Ist-Zahlen, den zweiten mindestens drei Wochen nach dem ersten. Bei Unterdeckung beider Liquiditätsstatus bestand zum Zeitpunkt des ersten Liquiditätsstatus bereits Zahlungsunfähigkeit 39.
Zudem ist im Strafrecht der Eröffnungsgrund Zahlungsunfähigkeit anhand sogenannter wirtschaftskriminalistischer Warnzeichen nachweisbar: durch Erklärungen des Schuldners, zum Zahlen fälliger Verbindlichkeiten nicht in der Lage zu sein, Ignorieren von Rechnungen und Mahnungen, gescheiterte Vollstreckungsversuche, Nichtzahlung von Löhnen, Gehältern, Sozialversicherungsbeiträgen, Insolvenzanträge von Gläubigern 40 41.
Wann liegt keine Zahlungseinstellung vor?
Keine Zahlungseinstellung, kein Indiz dafür liegt vor bei Zahlungsunwilligkeit, böswilliger Zahlungsverweigerung, sofern er seine Zahlungspflichten erfüllen konnte 42, unpünktlicher Zahlung, Zahlung nach Bedrängen 43, Fähigkeit zur Zahlung nach eigenem Bekunden innerhalb der nächsten drei Wochen 43 44, interne Arbeitsanweisungen an Mitarbeiter keine Zahlungen zu leisten 45, Verkauf Waren unter Selbstkostenpreis 46.
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- schriftliche Stundungsvereinbarungen,
- Stundungsvereinbarung durch Branchenübung, Handelsbrauch, konkludentes Handeln
47, faktische Handhabung Liefer-, Kreditbeziehung als Kontokorrent48, - Faktische, stillschweigende Stundung durch Gläubigerverhalten (Beispiel: keine Liefereinschränkungen), Stillhalteabreden, fälligkeitshemmende Absprachen, Dokumentation von Parteiabreden, Beweiserhebung mittels Darlegung zugehöriger Vereinbarungen, Inhalte, Praxis-Tipp: jedwede Stundungsvereinbarung, Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich vereinbaren;
- Abgrenzung faktisches, erzwungenes Stunden;
- Erstellung integrierter Finanzplan,
- bei negativer Fortführungsprognose zum Insolvenzgrund Überschuldung (Überschuldungsstatus),
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49(unterlassene, mangelhafte Buchführung50; mangelhafte, nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung51), Verletzung Buchführungspflicht52, Gläubigerbegünstigung53, Schuldnerbegünstigung54, Insolvenzverschleppung55, Untreue56, Vorenthalten Arbeitnehmeranteile (Sozialversicherungsbeiträge: Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung, Bundesanstalt für Arbeit)57, Vorenthalten Arbeitgeberanteile58.
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Ansprechpartner
Peter Hauk
Inhaber, Geschäftsführer
TWI Management Projekte GmbH, Starnberg
Telefon: 08151 / 44 66 6-0
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