Digitalbonus

Digitalbonus nennen sich Förderprogramme in Bayern, Niedersachsen, Thüringen zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen kleiner, auch mittlerer Unternehmen. Diese Programme dienen zum Umsetzen von Investitionen, Maßnahmen zum Digitalisieren der Unternehmen – nicht nur bei Unternehmenswachstum, auch bei Unternehmenssanierung, -restrukturierung.

TWI berät

  • im Geschäftsfeld Förderberatung Geschäftsführer, Inhaber von Firmen in Bayern, Niedersachsen, Thüringen
  • in den Bereichen Industrie, Wirtschaft, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe
  • zu Fördermöglichkeiten beim Digitalbonus im entsprechenden Bundesland
  • unter Berücksichtigung von Geschäften, Digitalisierungsstrategie, Wachstumspotenzialen, Renditefähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Umsetzungsplanung, Gesamtfinanzierung, sowie Organisation, Prozessen, Systemen.
Digitalbonus Förderprogramme - Beratung zu Digitalisierung bei Sanierung, Restrukturierung, Wachstum

Ansprechpartner
Peter Hauk
Inhaber, Geschäftsführer
TWI Management Projekte GmbH, Starnberg
Telefon: 08151 / 44 666-0
E-Mail: info@twi-mp.de

Digitalbonus Bayern – Förderprogramm zur Digitalisierung von Unternehmen in Bayern, Übersicht

Der Digitalbonus ist ein zentrales Element der Förderinitiative Bayern Digital der bayerischen Staatsregierung zur gezielten Förderung digitaler Technologien zur Nutzung deren Potenziale für Wirtschaft, Forschung, Gesellschaft.

Der Digitalbonus des Freistaats Bayern unterstützt insbesondere kleine Unternehmen bei Herausforderungen der Digitalisierung. Der Zuschuss ermöglicht den Unternehmen,

  • sich durch Hard-, Software zu digitalisieren,
  • ihre IT-Sicherheit zu verbessern.

Das Förderprogramm Digitalbonus Bayern läuft bis zum 31.12.2023. 1

Was müssen Sie bei der Antragstellung des Digitalbonus Bayern beachten?

Gefördert werden im antragstellenden Unternehmen die Förderbereiche:

  • Entwicklung, Einführung, Verbesserung Produkte, Dienstleistungen, Prozesse durch IKT-Hardware, IKT-Software,
  • Migration, Portierung IT-Systeme, -Anwendungen,
  • Einführung, Verbesserung IT-Sicherheit.

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

  • abhängig von Mitarbeiterzahl (weniger als 50 Mitarbeiter), Jahresumsatz oder Bilanzsumme (höchstens 10 Mio. Euro),
  • mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme eingesetzt wird.

Nicht förderberechtigt sind Krankenhäuser, Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Sanatorien, ähnliche Einrichtungen, Land-, Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (soweit nicht Verarbeitung, Vermarktung). 1

Freiberufler erhalten keine Förderung, auch bei Ausübung in gewerblicher Rechtsform, also

  • Heilberufe,
  • rechts-, steuer-, wirtschaftsberatende,
  • naturwissenschaftliche, technische,
  • sprach-, informationsvermittelnde Berufe,
  • Berufe, die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erziehende Tätigkeit ausüben. 2

Zuwendungsfähig beim Digitalbonus Bayern sind:

  • Verbesserung bestehender Produkte, Prozesse, Dienstleistungen für erstmaligen Einsatz digitaler Systeme oder Erhöhung Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand.
  • Maßnahmen für individuell auf Unternehmen abgestimmte Lösungen zur Verbesserung der IT-Sicherheit und
    • die dahingehende Umstellung einer Standardlösung, zum Beispiel Maßnahmen zum Aufbau eines zertifizierbaren, zertifizierten Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen (zum Beispiel ISO 27001-Zertifikat).
  • Ausgaben für Leistungen externer Anbieter inklusive zur Umsetzung der Maßnahme notwendiger IKT-Hardware, -Software, also Investitionen in digitale Technologien, damit verbundene Prozesse, Änderungen im Unternehmen, insbesondere IKT-Hardware, -Software, zur Förderung der internen, externen Vernetzung, zum Beispiel mit folgenden Schwerpunkten:
    • Industrie 4.0,
    • datengetriebene Geschäftsmodelle,
    • Künstliche Intelligenz (KI),
    • Cloud-Anwendungen,
    • Sensorik,
    • IT-Sicherheit,
    • Systeme, wie
      • Warenwirtschaftssysteme (ERP) 1
      • Customer-Relationship-Management (CRM),
      • Dokumentenmanagement (DMS)
    • sowie Branchensoftware, beispielsweise im Handwerk und
    • in betriebliche Prozesse eingebundene Onlineshops, beispielsweise zur kundenspezifischen Konfiguration von Produkten.

Nicht zuwendungsfähig beim Digitalbonus Bayern sind:

  • bereits begonnene Maßnahmen,
  • Standard-Webseiten, Standard-Webshops,
  • Standard-Online-Marketing-Maßnahmen, wie beispielsweise Suchmaschinenoptimierungs- (SEO-), Content-, E-Mail-Marketingmaßnahmen,
  • Standard-Soft-, -Hardware,
  • Server-Hardware,
  • Ersatzbeschaffungen,
  • Geräte, Anlagen, Maschinen inklusive Software für die Produktion zur Automatisierung analoger Prozesse, statt zur weitreichenden, digitalen Datenweiterverarbeitung,
  • gesetzlich verpflichtende Maßnahmen, beispielsweise Digitalkassen, E-Mail-Archivierung,
  • Projektberatung, -planung, -begleitung,
  • IKT-Lösungen, die gegen Entgelt in anderen Unternehmen zum Einsatz kommen sollen und dort förderfähig sind
  • Mietkauf, Leasing,
  • unternehmenseigene Personal-, Verwaltungs-, Reiseausgaben, Entwicklungskapazitäten,
  • Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 4.000 Euro,
  • IT-Sicherheitsbeauftragte, Datenschutzbeauftragte,
  • Lizenzkosten, Systemservicegebühren, die Zeitraum von 18 Monaten überschreiten,
  • bereits über andere Programme (Bund, Länder, EU) geförderte Maßnahmen. 1

Das bayerische Wirtschaftsministerium beauftragt seit Förderprogrammbeginn die bayerischen Bezirksregierungen mit der Programmabwicklung. 1

Weitere, öffentliche Fachinformationen zu Förderprogramm (Förderrichtlinie, Vollzugshinweis, Antragsmuster), De-minimis-Bestätigung, Zuwendungsrecht, Verwendungsnachweis hier.

Förderhöhen Digitalbonus Bayern

Zuschüsse gibt es im Digitalbonus-

  • Standard-Programm bis 10.000 Euro für Digitalisierung von Unternehmensbereichen, IT-Sicherheit,
  • Plus-Programm bis 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. 1

Übersicht Auskunftsstellen Digitalbonus Bayern

Telefonische Beratung bei der Regierung des entsprechenden Regierungsbezirks im jeweiligen Digitalbonus-Team:

  • Team Oberbayern, München:
    • 089 2176-1120 (Mo. 10-12 Uhr, Di., Mi., Do. 9-12 Uhr, Fr. 9-10:30 Uhr).
  • Team Schwaben, Augsburg:
    • 0821 327-2299.
  • Team Niederbayern, Landshut:
    • 0871 808-1344, -1374, -1382.
  • Team Oberpfalz, Regensburg:
    • 0941 5680-1555.
  • Team Oberfranken, Bayreuth:
    • 0921 604-1720.
  • Team Mittelfranken, Ansbach:
    • 0981 53-1423, -1772, -1316 (Mo. bis Fr. 9-12 Uhr),
    • 0981 53-1872 (Mo. bis Do. 9-12 Uhr),
    • 0981 53-1132 (Mo. bis Mi. 9-12 Uhr).
  • Unterfranken, Würzburg:
    • 0931 380-1739. 3

Weitere Informationen erhalten Sie bei den IHKs für Ihren Regierungsbezirk in Bayern:

  • IHK München, Oberbayern,
  • IHK Augsburg, Schwaben,
  • IHK Passau, Niederbayern,
  • IHK Regensburg, Oberpfalz,
  • IHK Nürnberg, Mittelfranken,
  • IHK Coburg, Oberfranken,
  • IHK Bayreuth, ebenfalls Oberfranken,
  • IHK Würzburg, Unterfranken,
  • IHK Aschaffenburg, ebenfalls Unterfranken.

Digitalbonus Niedersachsen – Förderprogramm zur Digitalisierung von Unternehmen in Niedersachsen, Übersicht

Der Digitalbonus Niedersachsen unterstützt KMUs bei Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen.

Die Förderung steht Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen in folgenden Bereichen offen:

  • gewerbliche Wirtschaft,
  • Handwerk,
  • Life Sciences (Biotechnologie, Medizin, Pharmazie),
  • eHealth,
  • freiberufliche Planungsbüros des digitalen Bauens,

bei

  • Produkten, Dienstleistungen, Prozessen,
  • zur Verbesserung der IT-Sicherheit
  • zur Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses. 4

Was müssen Sie bei der Antragstellung des Digitalbonus Niedersachsen beachten?

Zuwendungsfähig beim Digitalbonus Niedersachsen sind:

  • mit Kaufpreis größer 5.000 Euro brutto:
    • Investitionen in IKT-Hard-, -Software, Softwarelizenzen,
    • Investitionen in Hard-, Software zum Einführen, Verbessern der IT-Sicherheit,
  • ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hard-, Software, Softwarelizenz. 4

Die Antragstellung für den erneut aufgelegten Digitalbonus Niedersachsen ist seit 22.06.2022 über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank), Hannover möglich.

Förderbeträge Digitalbonus Niedersachsen

Der einmalige Zuschuss des Digitalbonus Niedersachsen wird für zuwendungsfähige Ausgaben wie folgt gewährt, bis zu

  • 40 % bei kleinen Firmen,
  • 20 % bei mittleren Firmen.
Mindestzuschuss 3.000 Euro, maximale Fördersumme 10.000 Euro.
Kleine Firmen müssen demnach mindestens 7.500 Euro investieren, mittlere Firmen 15.000 Euro. 4

Übersicht Auskunftsstellen Digitalbonus Niedersachsen

Förderberatung zum Digitalbonus Niedersachsen der NBank:

  • 0511 30031-9333

IHKs Niedersachsen:

  • IHK Hannover,
  • IHK Braunschweig,
  • IHK Osnabrück,
  • IHK Oldenburg,
  • IHK Emden,
  • IHK Lüneburg,
  • IHK Stade.

Digitalbonus Thüringen – Förderprogramm zur Digitalisierung von Unternehmen in Thüringen, Übersicht

Der Digitalbonus Thüringen KMUs, Handwerk, Handel, unternehmensnahe Dienstleister bei Digitalisierung, unter anderem bei Beschaffung notwendiger Hard-, Software.

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hatte hierfür 2022 rund vier Mio. Euro für das Förderprogramm im Haushalt eingeplant, wobei dieser Betrag im laufenden Haushaltsjahr zur Erfüllung der vom Thüringer Landtag beschlossenen Globalen Minderausgabe und der für das Wirtschaftsministerium zu erfüllenden Ausgabenkürzungen um 2,5 Mio. verringert wurde.

Bereits Mitte März 2022 waren 1,4 Mio. Euro der verbliebenen 1,5 Mio. Euro durch Förderzusagen gebunden, das Förderprogramm nahezu ausgeschöpft. Die erneute Auflage des Förderprogramms in 2023 war offen, aufgrund des prognostizierten Haushaltsvolumens fraglich. 5  Von März bis Oktober 2022 gab es einen Antragstopp.  Neue Förderanträge werden seit 04. November 2022 wieder bedient, die Antragstellung ist wieder möglich. 12

Was müssen Sie bei der Antragstellung des Digitalbonus Thüringen beachten?

Zuwendungsfähig sind, laut Ministerium und Förderprogrammdetails zum Digitalbonus Thüringen, Investitionsausgaben mittelständischer Betrieben in die
Digitalisierung, dazu zählen

  • Ausgaben für IuK-Software-, IuK-Hardware (also Anschaffung von IT-Technik, Softwareprogrammen),
    • einschließlich Ausgaben für Leistungserbringung externer Dienstleistungserbringer zur Migration, Portierung von IT-Applikationen, IT-Systemen. 6

Höhe Förderung Digitalbonus Thüringen

Die Digitalbonus-Förderung in Freistaat Thüringen beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Diese Ausgaben müssen

  • mindestens 5.000 Euro,
  • maximal 150.000 Euro betragen.

Demnach beträgt die Förderung

  • 2.500 Euro bis
  • maximal 15.000 Euro. 6

Förderfähig im Digitalbonus Thüringen sind Ausgaben zur

  • Realisierung des Vorhabens notwendige Hard-, Software,
  • Leistungserbringung externer Dienstleister.

Im Bewilligungszeitraum anfallende Lizenz-, Nutzungs-, Systemservicegebühren sind für ein Jahr förderfähig.

Förderfähig im Digitalbonus Thüringen sind Digitalisierungsvorhaben in den drei Bereichen:

1.) Digitalisierung von Betriebsprozessen, vor allem

  • Einführung Enterprise-Resource-Planning (ERP), Manufacturing Execution Systemen (MES),
  • Intelligente Vernetzung Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP), Produktionssysteme, insbesondere an MES – Echtzeiterfassung,
  • Implementierung Dokumentenmanagementsystem (DMS) inkl. erforderlicher Server-, Netzwerkstrukturen,
  • Einbindung cyber-physischer Systeme in die Produktion,
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme,
  • Integration Customer-Relationship-Management (CRM) an MES,
  • Einführung Mensch-Maschineninteraktion in der Produktion, wie beispielsweise Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter),
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in Produktionssteuerungen,
  • Einführung digitalisierter Abbilder,
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, beispielsweise 3D-Druck,
  • Aufbau Infrastruktur zur Erhebung, Analyse großer Datenmengen, Big-Data-Anwendungen,
  • Integration digitalisierter Workflows mit Lieferanten, Kunden (e-commerce, e-procurement).

2.) Digitalisierung Produkte, Dienstleistungen, vor allem

  • Einführung Predictive-Maintenance-Applications, beispielsweise Fernwartung,
  • Einführung (produktbegleitender) Anwendungssteuerungssoftware,
  • Einführung datenbasierter Dienste,
  • Anwendung (digitaler) Standards, Normen.

3.) Einführung, Verbesserung Informations-, Datensicherheitslösungen

  • Implementierung Informationskonzept, Datensicherheitskonzept,
  • Initialisierung Nutzung Cloudtechnologien.

Für Förderungen werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben im Unternehmen

  • zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess, Produktportfolio, Dienstleistungsportfolio führen,
  • Informationssicherheit wesentlich erhöhen.

Die Stellung des Antrags erfordert ein das Vorhaben beschreibende Konzept, das den erwarteten Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens verdeutlicht. 6

Nicht förderfähig im Digitalbonus Thüringen sind Ausgaben, Aufwand für

  • Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung,
  • Eigenleistungen,
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter,
  • reines Ersatzbeschaffen bereits vorher in der Unternehmung verwendeter Systeme,
  • Wirtschaftsgüter, über Leasinggeschäfte, Mietkaufgeschäfte, Lieferantendarlehen finanziert,
  • Leistungen, Wirtschaftsgüter, von verbundenen, sonst wirtschaftlich, rechtlich, personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller
  • Unternehmen, an denen mit Gesellschaftern verwandte Personen, Gesellschafter-Ehepartner, mit Gesellschaftern in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteile halten beziehungsweise in Unternehmensbeziehung stehen) erbracht beziehungsweise hergestellt, erworben werden,
  • Anschaffen bereits allgemein gebräuchlicher Digitalgrundausstattung, beispielsweise Standardhardware, wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones ohne eindeutigen Projektbezug, Fax, Scanner, Beamer, Bildschirme,
  • Standard-Software, wie übliche Betriebssysteme, Bürosoftware, Buchhaltungssysteme,
  • herkömmliche Webseiten zur Unternehmenspräsentation, Produktpräsentation,
  • herkömmliche Online-Marketing-Maßnahmen, wie Suchmaschinenoptimierung (SEO), Display-Advertising, Content-Marketing, E-Mail-Marketing,
  • Einführen von Social-Media-Kommunikationskonzepten etc.,

sowie Ausgaben, Ausgabenbestandteile, die bereits in anderen Förderprojekten vollständig beziehungsweise anteilig bezuschusst wurden, werden. 6

Förderung erhalten:

  • Kleine, mittlere Unternehmen gewerblicher Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe, Handwerk, Handel),
    • seit 22.12.2022 auch Gastgewerbe, Veranstaltungswirtschaft (keine Freizeitwirtschaft),
  • wirtschaftsnahe freie Berufe. 6

Zu unternehmensnahen Dienstleistungen zählen Leistungen, die überwiegend von Unternehmungen nachgefragt werden, insbesondere produktbegleitende Leistungen, dem Produktionsprozess vorgelagert, nachgelagert, prozessbegleitende Leistungen.

Wirtschaftsnahe freie Berufstätigkeiten im Sinne Ziffer 2.2. der Richtlinie Thüringen-Invest sind freie technische, naturwissenschaftliche Berufstätigkeiten, Designer. 6

Von Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen
    • in Schwierigkeiten,
    • mit Beteiligung der öffentlichen Hand (Beteiligung ab 25 Prozent),
    • an deren Förderung kein öffentliches Interesse besteht,
    • des verarbeitenden Ernährungsgewerbes, soweit bei Herstellung, Verarbeitung Erzeugnisse entstehen, die Bestandteil von Anhang I des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind (Ausnahme: KMU des Fleischerhandwerks sind förderfähig, sofern Zuschussleistungen für das Vorhaben nicht aus ELER-Mitteln gewährt werden. Ausgaben in die Schlachtung werden nicht gefördert),
  • Nebenerwerbsunternehmen,
  • eingetragene Vereine, auch wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten,
  • Bauträger,
  • Flughafeninfrastruktur,
  • Energieversorgungsunternehmen, Wasserversorgungsunternehmen,
  • Landwirtschaft-, Forstwirtschaft-, Fischereiwirtschaft-, Aquakultur-, Bergbaubetriebe,
  • Ausbildungseinrichtungen, Weiterbildungseinrichtungen,
  • Finanzdienstleistungen, Versicherungsdienstleistungen,
  • Unternehmungen, Freiberufler der Rechtsberatung, Wirtschaftsberatung,
  • großflächige Einzelhandelsvorhaben (Verkaufsraumfläche größer 800 qm; gilt nicht für Kraftfahrzeughandel),
  • Vermittlungsgewerbe, Maklergewerbe (beispielsweise Reisebüros, Agenturen, Immobilienbüros),
  • im medizinischen, sozialen Bereich tätige Unternehmungen, Freiberufler (beispielsweise Apotheken, Pflegeberufe, Fußpflege),
  • Freizeitwirtschaft (beispielsweise Diskotheken, Spielhallen, Fitnesscenter, Saunen, Solarien, Reiseveranstalter, Kinos),
  • Vermietungs-, Verpachtungsleistungen,
  • Backshops (Ausnahme: Filialen klassischer Bäckerei-Handwerksbetriebe),
  • Callcenter,
  • Detekteien,
  • Personenbeförderung. 6

Weitere Voraussetzungen (Auszug):

  • Vorhaben zum Zeitpunkt Stellung Antrag noch nicht begonnen,
  • gesamte Finanzierung gesichert (Vorlage Durchfinanzierungsbestätigung),
  • Vorhaben grundsätzlich innerhalb 12 Monate abgeschlossen,
  • nur eine Antragstellung je Firma. 6

Übersicht Auskunftsstellen Digitalbonus Thüringen

Digitalbonusantrag, -beratung bei der Thüringer Aufbaubank:

Die Kundenbetreuer der TAB-Kundenbetreuung informieren zu Servicezeiten Montag bis Donnerstag 9-17 Uhr, Freitag 9-15 Uhr. Für

  • Mittelthüringen (Erfurt, Sömmerda, Weimar, Weimarer Land, Ilm Kreis)
    Herr Klughardt: 0361 7447-680,
    Herr Peschke: 0361 7447-515,
    mittelthueringen at aufbaubank.de, 7

     

  • Osttühringen (Jena, Saale Holzland Kreis, Gera, Greiz, Altenburger Land, Saale Orla Kreis)
    Frau Fulle: 0365 833 67 338,
    ostthueringen at aufbaubank.de, 8

     

  • Nordthüringen (Nordhausen, Eichsfeld, Kyffhäuserkreis, Unstrut Hainich Kreis)
    Frau Stracke-Wagner: 0173 39 24 211,
    nordthueringen at aufbaubank.de, 9
  • Südthüringen (Suhl, Schmalkalden Meiningen, Hildburghausen, Sonneberg, Saalfeld Rudolstadt)
    Herr Güssow: 0361 7447-154,
    suedthueringen at aufbaubank.de, 10
  • Westthüringen (Eisenach, Gotha, Wartburg Kreis)
    Herr Jahns: 03691 88045 11,
    westthueringen at aufbaubank.de. 11

Ergänzende Informationen gibt es bei den IHKs in Thüringen:

  • IHK Erfurt,
  • IHK Gera,
  • IHK Suhl.

Details zu Förderrichtlinien, Verwendungsnachweis, zuwendungsfähigen Ausgaben, Abrufanträgen, Fördergrundsätzen, Durchfinanzierungsbestätigungen Hausbank und Steuerberater, KMU-Bewertung, De-minimis-Erklärung, Verwendungsnachweis inkl. Aufstellung förderfähiger Ausgaben, weiteren ergänzenden Dokumenten, Arbeitshilfen, Merkblättern hier. 6

TWI – Management Partner für Unternehmenssanierung, Restrukturierung, Interim Management

Weitere Informationen
Hinweis

Das Wort Digitalbonus ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke mit der Registernummer 302017224952.

Die TWI Management Projekte GmbH, Starnberg und die Digital Services STA GmbH, Starnberg sind Lizenznehmer dieser Wortmarke.

TWI – Experten für Unternehmenssanierung, Restrukturierung, Wachstum

Digitalbonus Förderprogramme - Beratung zu Digitalisierung bei Sanierung, Restrukturierung, Wachstum

Ansprechpartner

Peter Hauk
Inhaber, Geschäftsführer
TWI Management Projekte GmbH, Starnberg

Telefon: 08151 / 44 666-0
E-Mail: info@twi-mp.de