Wir sind Restrukturierungsberater
TWI. Wir sind Restrukturierungsberater. Mit unserer langjährigen Sanierungs-, Restrukturierungs-, Turnaround-Erfahrung unterstützen wir Sie bei Personalabbau und Betriebsänderungen. Als Restrukturierungsberater verfügen wir über das notwendige Wissen zum Umgang mit Betrieben, Nebenbetrieben, Betriebsteilen. Erfahren Sie Wichtiges zu den Grundlagen der Restrukturierungsberatung, unter anderem zu gemeinsamen Betrieben, zu selbständigen Betrieben, zur Entfernung zum Hauptbetrieb, zu Betriebsorganisation, Betriebszweck, Betriebsanlagen, zu Sonderfällen von Betriebsänderungen und den Anforderungen an Restrukturierungsberater.
Welche Anforderungen muss ein Restrukturierungsberater erfüllen?
Restrukturierungsberater Wissen – Was unterscheidet Restrukturierung und Sanierung?
Restrukturierungsberater Wissen – Was umfasst ein Restrukturierungsplan nach StaRUG?
Restrukturierungsberater Wissen – Was ist ein reiner Personalabbau?
Restrukturierungsberater Wissen – Was sind Betriebsänderungen?
Restrukturierungsberater Wissen – Was sind weitere Gründe für Personalabbau?
Restrukturierungsberater Wissen – Was ist ein Betrieb? Was ist ein Nebenbetrieb? Was ist ein Betriebsteil?
Restrukturierungsberatung Wissen – Was ist ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen?
Restrukturierungsberatung Wissen – Was ist ein selbständiger Betrieb?
Restrukturierungsberatung Wissen – Wann ist ein Betriebsteil weit vom Hauptbetrieb entfernt?
Restrukturierungsberatung Wissen – Was sind Betriebsorganisation, Betriebszweck, Betriebsanlagen?
Restrukturierungsberatung Wissen – Was sind Sonderfälle von Betriebsänderungen?
Welche Anforderungen muss ein Restrukturierungsberater darüber hinaus erfüllen?
Ansprechpartner
Peter Hauk
Inhaber, Geschäftsführer
TWI Management Projekte GmbH, Starnberg
Telefon: 08151 / 44 666-0
E-Mail: info@twi-mp.de
Welche Anforderungen muss ein Restrukturierungsberater erfüllen?
Ein qualifizierter Restrukturierungsberater benötigt
- langjährige, persönliche Erfahrung im Umgang mit schwierigen Situationen, akuten, existenzbedrohenden Unternehmenskrisen, Liquiditätskrisen,
- ein grundsätzliches, tiefgreifendes Verständnis für
- Geschäftsmodelle, Geschäfte,
- Aufbau und Funktionsweise von Organisationen,
- Geschäftsprozesse, Systeme,
- Unternehmensführung,
- Umgang mit Menschen in Veränderungs-, Krisensituationen,
- strategische Neuausrichtung, Restrukturierung, Sanierung, Turnaround von Unternehmen, Geschäften,
- Kostenmanagement,
- dazu die Kenntnis von Gesetzen, gültiger Rechtssprechung, rechtliche Kenntnisse zu
- Personalabbau,
- Betriebsänderungen,
- Betrieben, Betriebsteilen, Betriebsorganisation, Betriebszweck, Betriebsanlagen,
- Interessenausgleich,
- Sozialplan.
Dies erfordert neben
- umfassendem, breit angelegtem betriebswirtschaftlichen Wissen,
- fachlicher Kompetenz, Expertise, Fähigkeiten,
- die zur Lösung der notwendigen Aufgaben erforderliche Spezialisierung, Qualifikation.
Restrukturierungsberater Wissen – Was unterscheidet Restrukturierung und Sanierung?
Restrukturieren ist das Versehen mit einer neuen Struktur, die Umgestaltung, Neuordnung 1.
Restrukturierung dient dabei, je nach Bedarf, der
- Nutzung strategischer Wachstumspotenziale,
- Konzentration auf ausgewählte Kompetenzen,
- Verbesserung der Führungsfähigkeit,
- Wiederherstellung eines angemessenen Betriebsergebnisses,
- Unternehmenssanierung,
- Umgestaltung, Neuordnung in der Insolvenz.
Mehr zur Restrukturierung.
Die Restrukturierung von Unternehmen erfolgt dabei schwerpunktmäßig
- organisatorisch,
- leistungswirtschaftlich,
- arbeitsrechtlich,
- finanziell,
- gesellschaftsrechtlich.
Mehr zur Restrukturierung von Unternehmen.
Sanieren dagegen ist das Wiederherstellen der wirtschaftlichen Rentabilität 2.
Wesentliche Handlungsfelder der Unternehmenssanierung sind die
- Liquiditätssicherung,
- Kostensenkung,
- Umsatzsteigerung,
- Optimierung Produktivität, Geschäftsprozesse, IT-Systeme,
- Verbesserung Organisation, Kontrolle.
Mehr zu Unternehmenssanierung.
Sanierungsgutachten dienen dem Nachweis von Wettbewerbsfähigkeit, Renditefähigkeit, Sanierungsfähigkeit – und für Kreditgeber wichtig – Kapitaldienstfähigkeit.
Mehr zu Sanierungsgutachten.
Restrukturierungsberater Wissen – Was umfasst ein Restrukturierungsplan nach StaRUG?
Ein Restrukturierungsplan eines Restrukturierungsverfahrens nach StaRUG umfasst
- Maßnahmen der passiv-seitigen Restrukturierung, wie Kürzung, Fälligkeitsverschiebung, Umwandlung gegen den Schuldner gerichteter Restrukturierungsforderungen,
- vermögensbezogene Maßnahmen, wie Veräußerung Vermögensgegenstände, Unternehmensteile bis Gesamtunternehmen
3. - Arbeitnehmerforderungen aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, einschließlich Rechten aus Zusagen auf betriebliche Altersversorgung sind bei der Unternehmensrestrukturierung im Restrukturierungsverfahren nach StaRUG der Gestaltung mittels Restrukturierungsplan unzugänglich
4.
Mehr zum Restrukturierungsplan (StaRUG).
Restrukturierungsberater Wissen – Was ist ein reiner Personalabbau?
Personalabbau (reiner Personalabbau) ist eine
- interessenausgleichpflichtige Betriebsänderung, sofern erhebliche Teile der Betriebsbelegschaft betroffen. Erhebliche Teile sind laut Zahlenstaffel gemäß § 17 KSchG (auf jeden Fall) in Betrieben mit
- bis zu 59 Arbeitnehmern 6 Arbeitnehmer und mehr,
- mit 60 bis 499 Arbeitnehmern 10 % oder mindestens 26 Arbeitnehmer,
- mit 500 bis 599 Arbeitnehmern mindestens 30 Arbeitnehmern und mehr
56 - über 600 Arbeitnehmern mindestens 5 % der Arbeitnehmer
7
- inklusive
- Teilzeitkräfte
8unabhängig von der Anzahl der Vertragsstunden9, - wahlberechtigte (länger als drei Monate beschäftigte) Leiharbeitnehmer
1011,
- Teilzeitkräfte
- ohne
- vertretungsberechtigte Organmitglieder einer juristischen Person
12, - Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder die Mitglieder einer anderen Personengesamtheit, soweit sie durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung der Personengesamtheit oder zur Geschäftsführung berufen sind, in deren Betrieben
13, - leitende Angestellte
14.
- vertretungsberechtigte Organmitglieder einer juristischen Person
- sozialplanpflichtige Betriebsänderung, sofern Entlassungen geplant in Betrieben mit
- bis zu 59 Arbeitnehmern 20 %, mindestens aber 6 Arbeitnehmer,
- 60 bis 249 Arbeitnehmern 20 %, mindestens aber 37 Arbeitnehmer,
- 250 bis 499 Arbeitnehmern 15 %, mindestens aber 60 Arbeitnehmer,
- ab 500 Arbeitnehmer 10 %, mindestens aber 60 Arbeitnehmer
15.
Restrukturierungsberater Wissen – Was sind Betriebsänderungen?
Betriebsänderungen sind laut Betriebsverfassungsgesetz BetrVG Paragraph 111
- Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
- Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
- Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
- grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen,
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren
16.
Restrukturierungsberater Wissen – Was sind weitere Gründe für Personalabbau?
Weitere innerbetriebliche, außerbetriebliche Gründe für Personalabbau sind andere Umstrukturierungen, Umorganisationen, beispielsweise
- Aufgabe von Produkten, Leistungen,
- Festlegung neuer Anforderungsprofile für Arbeitsplätze,
- unrentable, zu teure Produktion,
- Rationalisierung,
- Leistungsverdichtung durch Personalreduzierung,
- Verringerung Wertschöpfungstiefe, Leistungsvergabe,
- Umstellung auf freie Mitarbeiter, Leiharbeitnehmer.
Weitere Personalabbau-, Kündigungsmöglichkeiten sind
- krankheitsbedingte,
- verhaltensbedingte,
- außerordentliche
- Kündigungen je nach vorliegenden Gegebenheiten.
Außerbetriebliche Gründe für Restrukturierungen, Personalabbau sind
- Auftragsmangel,
- Absatzschwierigkeiten,
- Umsatzrückgang, -einbruch,
damit einhergehende freie, unbelegte Kapazitäten.
Restrukturierungsberater Wissen – Was ist ein Betrieb? Was ist ein Nebenbetrieb? Was ist ein Betriebsteil?
Das BetrVG definiert den Begriff des Betriebs, Betriebsteils nicht, dafür die maßgebliche, ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG):
Betrieb
Demnach ist ein Betrieb eine organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber zusammen mit den von ihm beschäftigten Arbeitnehmern bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt. Dazu müssen die in der Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden 17.
In erster Linie kommt es dabei auf die Einheit der Organisation, weniger auf die Einheit der arbeitstechnischen Zweckbestimmung an 18.
Nebenbetrieb
Nebenbetriebe sind Betriebe, die organisatorisch selbständig sind und unter eigener Leitung einen eigenen Betriebszweck verfolgen, jedoch in ihrer Aufgabenstellung auf eine reine Hilfeleistung für den Hauptbetrieb ausgerichtet sind und den dort verfolgten Betriebszweck unterstützen 19.
Betriebsteil
Demgegenüber ein Betriebsteil auf den Zweck des Hauptbetriebs ausgerichtet und in dessen Organisation eingegliedert. Er ist allerdings gegenüber dem Hauptbetrieb organisatorisch abgrenzbar und relativ (auf dessen Zweck) verselbständigt 20 21.
Für die Abgrenzung von Betrieb und Betriebsteil ist der Grad der Verselbständigung entscheidend, der im Umfang der Leitungsmacht zum Ausdruck kommt. Erstreckt sich die in der organisatorischen Einheit ausgeübte Leitungsmacht auf alle wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in personellen und sozialen Angelegenheiten, handelt es sich um einen eigenständigen Betrieb 22.
Ein Betriebsteil muss ein bestimmtes Maß (es genügt ein Mindestmaß) an organisatorischer Selbständigkeit gegenüber dem Hauptbetrieb aufweisen.
Ausreichend und maßgebend dafür ist das Bestehen einer Leitung in der organisatorischen Einheit 23 24 25, wenigstens eine Person, die Leitungsmacht und überhaupt Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt 24, beispielsweise den Einsatz der Arbeitnehmer 23 25.
Diese Weisungsrechte müssen sich nicht auf alle mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten erstrecken 24.
Nicht eine räumliche Einheit oder Nähe ist maßgeblich, sondern das Vorhandensein eines einheitlichen Leitungsapparats ist die wesentliche Voraussetzung dafür, dass ein selbständiger Betrieb vorliegt. Die einheitliche Leitung muss sich insbesondere auf die wesentlichen Funktionen des Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten beziehen 26.
Ausreichen kann (je im Einzelfall) Teamleiter 27 28, weisungsbefugter 29 Büroleiter 30, Einrichtungsleiter 31 32, Regionalbüroleiter 33 34 35, regionaler Gebietsleiter 36 37.
Restrukturierungsberatung Wissen – Was ist ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen?
Ein gemeinsamer Betrieb (gemeinschaftlicher Betrieb, Gemeinschaftsbetrieb) mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn
- zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel, sowie die Arbeitnehmer, von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder
- die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert
38.
Der gemeinschaftliche Betrieb mehrerer Unternehmen (§ 1 Abs. 1 Satz 2, § 1 Abs. 2 BetrVG):
Nach dem BetrVG besteht auch die Möglichkeit, dass ein Betrieb im Sinne des BetrVG sich über mehrere Unternehmen erstreckt, das heißt mehrere Unternehmen einen einzigen Betrieb gemeinschaftlich leiten. Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben 39. Diese einheitliche Leitung muss sich – wie bereits dargelegt – auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten erstrecken. Zu den wesentlichen, betriebsverfassungsrechtlich relevanten Entscheidungen eines Arbeitgebers gehören zum Beispiel Einstellungen, Entlassungen, Versetzungen oder die Anordnung von Überstunden 40.
Restrukturierungsberatung Wissen – Was ist ein selbständiger Betrieb?
Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe 41, wenn sie
- betriebsratsfähig sind, also in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, Betriebsräte gewählt werden (können)
42und - räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt sind oder
- durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind
41.
Andernfalls gehört der Betriebsteil betriebsverfassungsrechtlich zum Hauptbetrieb 43.
Restrukturierungsberatung Wissen – Wann ist ein Betriebsteil weit vom Hauptbetrieb entfernt?
Betriebsteile sind vom Hauptbetrieb räumlich weit entfernt, wenn wegen dieser Entfernung eine ordnungsgemäße Betreuung der Belegschaft des Betriebsteils durch einen beim Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat nicht mehr gewährleistet ist 44.
Arbeitnehmern von Betriebsteilen soll eine effektive Vertretung durch einen eigenen Betriebsrat möglich sein, wenn wegen der räumlichen Trennung des Betriebsteils von dem Hauptbetrieb die persönliche Kontaktaufnahme zwischen einem dortigen Betriebsrat und den Arbeitnehmern im Betriebsteil so erschwert ist, dass
- der Betriebsrat des Hauptbetriebs die Interessen der Arbeitnehmer nicht mit der nötigen Intensität und Sachkunde wahrnehmen kann und
- sich die Arbeitnehmer nur unter erschwerten Bedingungen an den Betriebsrat wenden können oder
- Betriebsratsmitglieder, die in dem Betriebsteil beschäftigt sind, nicht kurzfristig zu Sitzungen im Hauptbetrieb kommen können
45.
Maßgeblich ist also sowohl die leichte Erreichbarkeit des Betriebsrats aus Sicht der Arbeitnehmer wie auch umgekehrt die Erreichbarkeit der Arbeitnehmer für den Betriebsrat. Eine Bestimmung des unbestimmten Rechtsbegriffs allein nach Entfernungskilometern kommt nicht in Betracht. Es ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen 46.
Restrukturierungsberatung Wissen – Was sind Betriebsorganisation, Betriebszweck, Betriebsanlagen?
Betriebsorganisation
Eine Betriebsorganisation ist das Ordnungsgefüge von Betriebszweck, in Betrieb arbeitenden Menschen und Betriebsanlagen mit Zielsetzung der optimalen Erfüllung der Betriebsaufgaben 47.
Betriebszweck
Ein Betriebszweck beschreibt den mit dem Betrieb verfolgte arbeitstechnische Zweck. Es kommt darauf an, WIE Einnahmen erzielt werden 48.
Betriebsanlagen
Betriebsanlagen sind Anlagen
- in der Produktion
- die dem arbeitstechnischen Produktions-, Leistungsprozess dienen, beispielsweise auch Einrichtungen des Rechnungswesens
49.
Grundlegende Änderungen von Betriebsorganisation, Betriebszwecks, Betriebsanlagen sind Betriebsänderungen 50, nachfolgend im Einzelnen dargestellt.
Restrukturierungsberatung Wissen – Was sind Sonderfälle von Betriebsänderungen?
Sonderfälle von Betriebsänderungen sind beispielsweise
- Betriebsübergang von Betrieben, Betriebsteilen,
- Aufspaltung von Unternehmen, Betrieben,
- Umwandlung von Unternehmen nach Umwandlungsrecht,
- Betriebsänderungen bei Unternehmensneugründungen,
- Stilllegung von Betrieben,
- Betriebsänderungen in der Insolvenz.
Welche Anforderungen muss ein Restrukturierungsberater darüber hinaus erfüllen?
Ein qualifizierter Restrukturierungsberater
- zeichnet sich neben dem dargelegten, notwendigen Fachwissen aus durch
- konsequente Führung, Begleitung, Moderation einer strategischen Neuausrichtung, damit verbundenen, organisatorischen Neuaufstellung, notwendigen Veränderungen,
- professionelle Kommunikation, Abstimmung, Zusammenarbeit mit Auftraggeber, gesetzlichen Vertretern, Personalleiter, Mitarbeitern, anderen Stakeholdern, auch in Vertretung des Schuldners mit Gläubigern, Finanzierern,
- verfügt neben seiner Expertise, Qualifikation über
- unternehmerisches Selbstverständnis,
- einen hohen Anspruch an die eigene Arbeitsleistung,
- Fähigkeit zur ganzheitlichen Bewertung komplexer Zusammenhänge,
- ein sicheres Auftreten,
- hohe Sozialkompetenz,
- dadurch
- hohe Akzeptanz und Vertrauen bei allen an Veränderungen Mitwirkende, insbesondere Anteilseignern, gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern in Führungspositionen aller Abteilungen, Betriebsrat, Belegschaftsvertreter, Mitarbeiter.
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TWI erstellt als unabhängiger Dritter gemäß Prüfungsstandards, Richtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW)
- handelsrechtliche Fortführungsprognosen gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB,
- zu überprüfen durch Abschlussprüfer gemäß Prüfungsstandard Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.)
51, - Fortbestehensprognosen gemäß Standard Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S11)
52, - Sanierungsgutachten gemäß Standard Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S6)
53, - Restrukturierungspläne entsprechend dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmens- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG)
54
für Rechtsformen, Gesellschaftsformen wie
- Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) UG, Societas Europaea SE),
- Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG),
- Genossenschaften, Vereine, Stiftungen,
und saniert Unternehmen.
TWI stellt Sanierungsberater, Restrukturierungsberater, Restrukturierungsbeauftragte (StaRUG), Sanierungsmanager.
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Wesentliche Aufgaben im Turnaround sind die
- Vermeidung einer Insolvenz,
- gegebenenfalls Erstellung Fortbestehensprognose,
- Erstellung Turnaround-, Sanierungskonzept,
- gegebenenfalls Erstellung Sanierungsgutachten,
- Erarbeitung, Umsetzung Turnaround-, Sanierungsmaßnahmen.
Aufgaben, Projekte im Bereich Finanzen, beispielsweise
- Liquidität sicherstellen,
- Neuaufstellung Finanzierung, Bilanzrestrukturierung, Finanzierung sicherstellen,
- Überschuldung beseitigen,
- Working Capital reduzieren,
- Verlustursachen beseitigen,
- Desinvestitionen.
Aufgaben, Projekte im Bereich Kosten, beispielsweise
- Kosten senken Sofortprogramm,
- Wertvernichter eliminieren,
- Kostensenkung Personal, Personalabbauprogramm, Change Management,
- Kostensenkung Material,
- Kostensenkung sonstige Kosten.
Aufgaben, Projekte im Bereich Umsatz, beispielsweise
- Ertragssteigerungsmöglichkeiten nutzen,
- Strategie konsequent umsetzen,
- Vertriebsoffensive,
- Wertschöpfungskette anpassen,
- Technologiewechsel managen,
- Kalkulation zuverlässig gestalten,
Typische Aufgaben, Projekte im Bereich Produktivität, Prozesse, Systeme, beispielsweise
- Produktivität steigern,
- Kapazitäten flexibilisieren,
- Materialwirtschaft, Logistik optimieren,
- Auftragsabwicklungsprozess durchgängig gestalten,
- IT-Systembrüche eliminieren,
- Produkt-, Prozessqualität sicherstellen.
Typische Aufgaben, Projekte im Bereich Führungs-, Ablauforganisation, Kontrolle, beispielsweise
- finanz-, leistungswirtschaftliche Kennzahlen einführen,
- Controlling verbessern,
- Führungs-, Organisationsstruktur ehemals funktional nach Geschäften ausrichten,
- Bewertung Management,
- Mitarbeiter zu Verantwortlichen machen,
- internes, externes Berichtswesen (Reporting) aufbauen,
- weitere, flankierende Massnahmen.
Aufgaben, Projekte im Bereich Finanzierung, beispielsweise
- Finanzierung Unternehmensrestrukturierung, -sanierung Kreditinstitute,
- Gewinnung strategische Investoren, Finanzinvestoren, Private Equity.
Unterstützung durch TWI bei Sanierung, Restrukturierung, Turnaround
TWI stellt turnarounderfahrene Unternehmensberater, Interim Management-Experten, Turnaround-Spezialisten
- als
- Geschäftsführer, Vorstand – CEO (Chief Executive Officer),
- Generalbevollmächtigte,
- Sanierungsmanager, Restrukturierungsmanager je nach Schwerpunkt
- Unternehmensrestrukturierung – CRO (Chief Restructuring Officer),
- Finanzen – CFO (Chief Financial Officer),
- Einkauf, Beschaffung – CPO (Chief Procurement Officer, Chief Purchase Officer),
- IT-Systeme – CIO (Chief Information Officer), Schwerpunkt Digitalisierung CDIO (Chief Digital Information Officer),
- im Rahmen des seit 01.01.2021 eingeführten, vorinsolvenzlichen Restrukturierungsverfahrens
54als- Restrukturierungsbeauftragter (StaRUG)
55zur Leitung des Restrukturierungsprozesses,- von Amts wegen vom Restrukturierungsgericht bestellt
56, - von Schuldner, Gläubigern, am Schuldner beteiligten Personen vorgeschlagen
57,
- von Amts wegen vom Restrukturierungsgericht bestellt
- Sanierungsmoderator (StaRUG)
58zur Sanierungsmoderation für drei Monate, verlängerbar um weitere drei Monate59,
- Restrukturierungsbeauftragter (StaRUG)
- sowie erfahrene Projektleiter für
- Projektmanagement,
- Erstellung, Ausarbeitung Berichtswesen (Reporting),
- für
- Eigentümer-, Management-geführte Familienunternehmen typischer Mittelstand-Branchen, beispielsweise
- Maschinenbau, Anlagenbau,
- Fahrzeugbau,
- Automobil-Zulieferer,
- Metallerzeugung, -verarbeitung,
- Kunststoffverarbeitung,
- Elektrotechnik, Elektronik,
- Bauwirtschaft, -zulieferer,
- Handel – Großhandel, Einzelhandel (Retail),
- Transport, Logistik.
- Eigentümer-, Management-geführte Familienunternehmen typischer Mittelstand-Branchen, beispielsweise
Weitere Themen
- Unternehmenskurzanalyse,
- Unternehmensplanung,
- integrierte Finanzplanung,
- Geschäftsprozessoptimierung,
- Working Capital Management,
- Präventiver Restrukturierungsrahmen,
- Unternehmensbewertung,
- Due Diligence,
- Unternehmensverkauf,
- Zusammenschluss, Verschmelzung Unternehmen, Fusion Konzerne (Merger),
- Unternehmenskauf (Acquisition).
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