Restrukturierung Unternehmen

Erfahren Sie, was die Restrukturierung von Unternehmen ausmacht: organisatorisch durch Anpassung von Führungs-, Ablauforganisation und Personal, leistungswirtschaftlich durch Reduzierung, Anpassung, Veränderung, Ausbau von Wertschöpfungskette und Verwaltung, arbeitsrechtlich durch Auslagerung betrieblicher Funktionen, finanziell durch Bilanzbereinigung und Liquiditätszufuhr – insbesondere durch Liquiditätsgenerierung aus Reserven, eigener Kraft und von Anteilseignern, Kreditinstituten, Beteiligungsgebern, Investoren –, gesellschaftsrechtlich durch Verschmelzung.

Welche Schwerpunkte hat die Restrukturierung von Unternehmen?
Was umfasst die organisatorische Restrukturierung von Unternehmen?
Was umfasst die leistungswirtschaftliche Restrukturierung von Unternehmen?
Was umfasst die arbeitsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen?
Was umfasst die finanzielle Restrukturierung von Unternehmen?
Finanzielle Restrukturierung – Maßnahmen zur Liquiditätsgenerierung aus Reserven, eigener Kraft
Finanzielle Restrukturierung – Maßnahmen von Anteilseignern
Finanzielle Restrukturierung – Maßnahmen von Kreditinstituten
Finanzielle Restrukturierung – Maßnahmen von Beteiligungsgebern, Investoren
Was umfasst die gesellschaftsrechtliche Unternehmensrestrukturierung?

Foto von Peter Hauk, Ansprechpartner zu Aussetzung Insolvenzantragspflicht bei TWI

Ansprechpartner
Peter Hauk
Inhaber, Geschäftsführer
TWI Management Projekte GmbH, Starnberg
Telefon: 08151 / 44 666-0
E-Mail: info@twi-mp.de

Welche Schwerpunkte hat die Restrukturierung von Unternehmen?

Die Restrukturierung von Unternehmen erfolgt schwerpunktmäßig

  • organisatorisch,
  • leistungswirtschaftlich,
  • arbeitsrechtlich,
  • finanziell,
  • gesellschaftsrechtlich.

Was umfasst die organisatorische Restrukturierung von Unternehmen?

Die Organisationsrestrukturierung umfasst beispielsweise die

  • Anpassung der Führungs-, Ablauforganisation im Rahmen von
    • strategischer Neuausrichtung,
    • Unternehmenssanierung,
    • Aufgabe verlustbringender Geschäftsbereiche, Geschäfte, Aktivitäten,
  • Personalkostensenkung,
  • Ausgliederung von Personal auf Tochtergesellschaften

und ist eng verbunden mit der leistungswirtschaftlichen Restrukturierung.

Das Umsetzen von Wachstumsprogrammen führt teils ebenfalls zu organisatorischen Veränderungen.

Was umfasst die leistungswirtschaftliche Restrukturierung von Unternehmen?

Das leistungswirtschaftliche Restrukturieren umfasst beispielsweise

  • Reduzierung, Anpassung, Veränderung, Ausbau der
    • Wertschöpfungskette, wie beispielsweise exemplarisch bei Produktionsunternehmen
      • Produktmanagement,
      • Entwicklung,
      • Konstruktion (Neukonstruktion, Auftragskonstruktion)
      • Beschaffung, Einkauf,
      • Arbeitsvorbereitung,
      • Produktion Fertigung (Teilefertigung, Baugruppenfertigung), Oberflächenbearbeitung, -veredelung, Lackierung, Montage (Vormontage, Endmontage), Materialwirtschaft, Lager, Logistik,
      • Vertrieb (Innendienst, Außendienst),
      • Service mit
        • Kundendienst mit Reparatur, Instandhaltung, Inspektion, Wartung, Aufbereitung, Gewährleistung / Garantie,
        • Ersatzteile (Handel, Eigenfertigung),
      • Handel (Produkte, Handelsartikel),
      • Finanzierung (Mietkauf, Leasing),
      • Vermietung,
      • Gebrauchtmaschinen, Gebrauchtgeräte (Inzahlungnahme, Gebrauchthandel mit / ohne Aufbereitung)
    • Verwaltung, bei Konzernen als Zentralfunktionen, -bereiche, wie beispielsweise
      • Finanzen, Rechnungswesen,
      • Controlling,
      • Personal,
      • Organisation,
      • Prozesse, IT,
      • strategischer Einkauf,
      • gegebenenfalls
        • strategisches Produktmanagement,
        • strategische Materialwirtschaft, Logistik,
        • strategische Fertigung, Montage,
        • Innovationsmanagement, Technologiemanagement,
        • Marketing, PR, Kommunikation,
        • Qualitätsmanagement, Umweltmanagement,
        • Verwaltung, Bewirtschaftung Gebäude, Anlagen, Einrichtungen (Facility Management).
  • jeweils angepasst aufgrund
    • Veränderung
    • im Geschäftsmodell,
    • bei Geschäften
    • im Produkt-, Leistungsspektrum,
    • der Eigenleistung, Fremdleistung,
    • Auslagerung von Wertschöpfung (Outsourcing),
    • Vorwärtsintegration, Rückwärtsintegration in der Wertschöpfungskette aufgrund
    • Kauf, Verkauf, Übertragung Geschäftsbereiche, Geschäfte, Produkt-, Leistungsbereiche per Anteilskauf, Anteilsverkauf (Share Deal),
    • Kauf, Verkauf Geschäftstätigkeit, Betriebe, Teilbetriebe als Anlage-, Umlaufvermögen, Vermögens-, Schuldenübertragung, Betriebsübergang auf anderen, neuen Rechtsträger (Asset Deal),
    • Schuldenbeteiligungstausch durch Tausch Gläubigerforderung gegen Schuldner gegen Kapitalbeteiligung am Schuldner (Debt Equity Swap).

Was umfasst die arbeitsrechtliche Restrukturierung von Unternehmen?

Die arbeitsrechtliche Firmenrestrukturierung umfasst

  • in erster Linie die Auslagerung betrieblicher Funktionen durch Nutzung externer Produktions-, Dienstleistungsangebote unter Beibehaltung Verantwortung für Planung, Kontrolle Funktionsausführung im Rahmen der Konzentration auf Kernkompetenzen
    • nach außen,
      • zur Leistungserbringung auf den Flächen des bisherigen Betriebs,
      • seltener die Übertragung eines Auftrags nach Ablauf, Kündigung
    • auf ein anderes Unternehmen.

Zu berücksichtigende arbeitsrechtliche Grundlagen sind vor allem

  • beim Betriebsübergang nach Paragraph 613a BGB, auch Teilbetriebsübergang,
    • Regelungen zum Kündigungsschutz,
    • Anforderungen an das
      • Restrukturierungs-, Umstrukturierungs-, Sanierungskonzept,
      • zugehörige Erwerberkonzept,
    • Informationspflichten gegenüber Arbeitnehmern, Betriebsrat,
    • Haftung, unter anderem für
      • vor dem Betriebsübergang entstandene
        • Ansprüche der Arbeitnehmer beispielsweise
          • aus betrieblicher Altersversorgung, Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Prämien gegen den Veräußerer,
          • aus rückständigen Lohn-, Gehaltszahlungen gegen den Erwerber,
        • fällige Forderungen, die im Zeitraum eines Jahres nach Übergang fällig werden,
    • Regelungen zum Haftungsausgleich,
    • Art und gesellschaftsrechtliche Umsetzung der Umwandung,
      • Verschmelzung auf bestehenden oder neuen Rechtsträger, Auflösung des übertragenden Rechtsträgers (ohne Liquidation),
      • Aufspaltung Vermögen auf mindestens zwei neue oder existierende Rechtsträger,
      • Abspaltung von Betrieben, Betriebsteilen auf neue oder existierende Rechtsträger,
      • Ausgliederung,
      • Rechtsformwechsel,
    • Regelungen zum Übergang der Arbeitsverhältnisse,
    • Verpflichtungen aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen,
    • Regelungen zu Betriebsratsmandaten,
    • tarifrechtliche Fragestellungen,
    • betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen,

  • bei Beschäftigungs-, Qualifizierungsgesellschaften oder Transfergesellschaften zur Vermeidung von Massenentlassungen Fragen beispielsweise zu
    • Transferleistungen – Transfersozialpläne, Transferkurzarbeitergeld (Finanzierung), Transfermaßnahmen,
    • Hinweis-, Meldepflichten,
    • Sperrzeiten,
    • Weiterqualifizierung.

  • insbesondere beim Betriebsübergang nach Paragraph 613a Anforderungen, Regelungen, Vorgehensweise, Maßnahmen zu
    • Betriebsänderung,
    • Interessenausgleich,
    • Sozialplan,
    • Einigungsstellenverfahren,
    • Informationsansprüche, Unterrichtungsansprüche, Mitwirkungsrechte von Betriebsrat, Wirtschaftsausschuss,
    • Auswirkungen auf Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen,
    • Auswirkungen auf betriebsverfassungsrechtliche Organe,
    • Auswirkungen auf unternehmensmitbestimmungsrechtliche Organe,
    • Unterrichtungspflichten Arbeitgeber,
    • Widerspruchsrechte Arbeitnehmer,
    • Kündigungsrechtliche Fragestellungen beispielsweise zu
      • betriebsbedingten Kündigungen,
      • Kündigungsschutz, Kündigungsverbote,
      • Kündigungsgrund Umsetzung Erwerberkonzept.

Was umfasst die finanzielle Restrukturierung von Unternehmen?

Zur finanziellen Firmenrestrukturierung zählen Maßnahmen zur

  • Bilanzbereinigung,
  • Liquiditätszufuhr,
  • aus Reserven, eigener Kraft des Unternehmens,
  • von Anteilseignern,
  • von Kreditinstituten,
  • von Beteiligungsgebern, Investoren,

trennbar nach

  • Aktivseite,
  • Passivseite,

nachfolgend im Einzelnen beispielhaft dargestellt.

Finanzielle Restrukturierung – Maßnahmen zur Liquiditätsgenerierung aus Reserven, eigener Kraft

Finanzielle Unternehmensrestrukturierung – vor allem Liquiditätsgenerierung aus Reserven, eigener Kraft des Unternehmens – geht beispielsweise auf der

  • Aktivseite
    • Anlagevermögen
      • Desinvestitionen von nicht betriebsnotwendigem Anlagevermögen (Immobilien, Anlagen, Maschinen, Finanzanlagen),
      • nicht eindeutig dem Rechtsträger zurechenbare Bilanzpositionen entfernen, beispielsweise
        • privat genutzte Fahrzeuge,
    • Umlaufvermögen
      • Reduzierung Working Capital (Forderungen eintreiben, Verbindlichkeiten strecken, Bestände senken).
  • Passivseite
    • Auflösung Pensionsrückstellungen Unternehmensinhaber, geschäftsführende Gesellschafter,
    • Abspaltung Verpflichtungen aus Altersversorgungsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen),
    • Verrechnung Vermögensgegenstände mit Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen.

Finanzielle Restrukturierung – Maßnahmen von Anteilseignern

Finanzielle Unternehmensrestrukturierung durch Anteilseigner auf der Passivseite geht beispielsweise im

  • Eigenkapital mittels
    • Zuführung Eigenkapital durch Anteilseigner (Zuzahlung, Eigenkapitalerhöhung),
    • Patronatserklärung,
    • Rücklagen,
    • Auflösung stille Reserven,
    • Auflösung offene Rücklagen,
  • Fremdkapital mittels
    • Zuführung von Fremdkapital durch Anteilseigner (Gesellschafterdarlehen),
    • qualifizierter Rangrücktritt Gesellschafterdarlehen,
    • Forderungsverzicht gegen Besserungsschein (Gesellschafterdarlehen, Gesellschafterverrechnungskonten),
    • Forderungsrückkauf (sofern dafür ausreichend Liquidität vorhanden) am Sekundärmarkt, beispielsweise Tilgungsdarlehen, Betriebsmittelkredite, nachrangige Finanzierungen (Debt Buy-Back),
    • wenn möglich, Nutzung öffentliche Hilfsprogramme.

Finanzielle Restrukturierung – Maßnahmen von Kreditinstituten

Möglichkeiten zur finanziellen Unternehmensrestrukturierung durch Kreditinstitute bestehen auf der

  • Aktivseite, beispielsweise durch
    • Sale-and-lease-back von betriebsnotwendigem Anlagevermögen,
    • Leasing bei Neuinvestitionen.
  • Passivseite, beispielsweise durch
    • Eigenkapital (eigenkapitalähnliche Finanzierungen)
      • Genussscheine, Genussrechte,
      • Einbringung Kreditforderungen gegen Optionsgenussscheine,
      • Wandelanleihen, Wandelschuldverschreibungen,
      • Optionsanleihen (Warrants), Optionsschuldverschreibungen.
    • Fremdkapital
      • qualifizierter Rangrücktritt,
      • Forderungsverzicht gegen Besserungsschein,
      • Schuld-, Zinserlass,
      • Zuführung von besichertem Fremdkapital,
      • Überbrückungskredit, Sanierungskredit, Konsortialkredit,
      • Umschuldung von Kurzfrist- auf Langfristfinanzierung mit Ziel Fristenkongruenz,
      • Reduzierung Zinsen, Tilgungsraten, Anpassung Zins-, Tilgungskonditionen,
        • wenn möglich und sinnvoll: Neukredite, Ablösung Alt-Kredite,
        • wenn möglich Reduzierung Anzahl finanzierender Banken, Kreditinstitute, beispielsweise durch Refinanzierung, bilateraler Alt-Darlehen über Konsortialkredit (syndizierter Kredit), Club Deals,
      • (partielle) Umwandung Kreditforderungen (Fremdkapital)
        • in Beteiligungskapital (Eigenkapital) (Debt-Equity Swap),
        • in Nachrangdarlehen mit teilweiser oder kompletter Kapitalisierung Zinsen per Pay-in-Kind-Anleihen (PIK-Bonds), gegebenenfalls kombiniert mit doppelnütziger Treuhandschaft als Vollrechtstreuhand (fiduziarische Treuhand, echte Treuhand),
      • wenn möglich, Nutzung öffentliche Förderprogramme,
      • Sonderformen der Finanzierung, beispielsweise
        • Pay-in-Kind-Anleihen (PIK-Bonds),
        • Pay-if-you-can-Anleihen (PIYC-Bonds),
        • Nullcouponanleihen (Zero Bonds),
        • Hochverzinsliche Anleihen (High-Yield-Bonds).

Finanzielle Restrukturierung – Maßnahmen von Beteiligungsgebern, Investoren

Möglichkeiten zur finanziellen Unternehmensrestrukturierung durch Dritte – vornehmlich Beteiligungsgesellschaften, Private Equity-Gesellschaften, strategischen Investoren, Finanzinvestoren – auf der Passivseite bestehen beispielsweise im

  • Eigenkapital durch
    • Zuführung von Eigenkapital durch
      • vereinfachte (sanierende) Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung,
      • Barkapitalerhöhung,
  • Eigenkapital (eigenkapitalähnliche Finanzierung) durch
    • Zuführung von Mezzanine-Kapital
      • stille, atypisch stille Beteiligung,
      • partiarische Beteiligung,
    • qualifizierter Rangrücktritt,
    • Forderungsverzicht gegen Besserungsschein,
    • Schuld-, Zinserlass,
    • Reduzierung Zinsen, Tilgungsraten, Gewinnbeteiligung, Verbesserung Zins-, Tilgungskonditionen,
  • Fremdkapital durch
    • qualifizierten Rangrücktritt,
    • Forderungsverzicht gegen Besserungsschein,
    • Zuführung von besichertem Fremdkapital,
    • nachrangige Darlehen,
    • partiarische Darlehen,
    • Sonderformen der Finanzierung, wie beispielsweise
      • Projektfinanzierung mittels Sponsoren über Projekt-, Finanzierungsvehikel (Special Purpose Vehicle, SPV).

Ergänzend: Bilanzbereinigung durchführen.

Was umfasst die gesellschaftsrechtliche Unternehmensrestrukturierung?

Die gesellschaftsrechtliche Firmenrestrukturierung umfasst beispielsweise Restrukturierungsmaßnahmen zur Umwandlung von Gesellschaften durch

  • Verschmelzung mit Verschmelzungsvertrag entsprechend Paragraph 5 UmwG, beispielsweise
    • Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung) mit Spaltungs- und Übernahmevertrag entsprechend Paragraph 126 UmwG, beispielsweise
      • die Ausgliederung von Geschäftsbereichen auf Tochterunternehmen, unternehmensfremde Unternehmen,
    • Rechtsformwechsel,
    • Vermögensübertragung (beispielsweise beim Asset Deal),

zuvorderst entsprechend den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes UmwG.

Darüber hinaus sind

  • die Einstellung Geschäftstätigkeit, Einstellung Betrieb, Betriebsschließung durch beispielsweise
    • Stilllegung, Schließung, Liquidation unrentabler Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben
  • der Kauf, Verkauf von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben, beispielsweise
    • Verkauf von Unternehmen per Anteilsverkauf (Share Deal),
      • Sonderfall Anteilsverkauf, -übertragung an gesetzliche Vertreter, Management (Management-Buy-Out),
  • die Verlagerung von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben,
  • die Änderung Unternehmenszweck, Umbenennung, Fusion mit anderen Unternehmen, Konzernen, Ausgliederung,
  • die Verschmelzung von Tochtergesellschaften nach Vorheriger Ausgliederung von Personal einer Muttergesellschaft,
  • die Gründung einer Dachgesellschaft zur Konzernsteuerung als strategische Holding, Management-Holding, Finanzholding, operative Holding

weitere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen.

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TWI – Management-Partner für Sanierung, Restrukturierung, Wachstum

TWI erstellt als unabhängiger Dritter gemäß Prüfungsstandards, Richtlinien des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW)

  • handelsrechtliche Fortführungsprognosen nach Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB,
    • zu überprüfen durch Abschlussprüfer nach IDW Prüfungsstandard Die Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 270 n.F.) 1,
  • Fortbestehensprognosen nach IDW Standard Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S11) 2,
  • Sanierungsgutachten nach IDW Standard Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW S6) 3,
  • Restrukturierungspläne entsprechend dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmens- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) 4

für Rechtsformen, Gesellschaftsformen wie

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, Aktiengesellschaft AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) UG, Societas Europaea SE),
  • Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (GmbH & Co. KG, GmbH & Co. OHG),
  • Genossenschaften, Vereine, Stiftungen.

TWI restrukturiert, saniert Unternehmen.

TWI stellt Sanierungsberater, Restrukturierungsberater, Restrukturierungsmanager, Sanierungsmanager, Restrukturierungsbeauftragte (StaRUG) 5, Sanierungsmoderatoren (StaRUG) 6.

TWI – Management-Partner für Sanierung, Restrukturierung, Wachstum

Berater, Experten, Interim Manager

Sie sind Geschäftsführer, Anteilseigner, Vorstand, Aktionär, Aufsichtsrat, Lieferant, Gläubiger, Bank, Kreditinstitut, Investor, sonstiger Stakeholder eines Krisenunternehmens?
Sie haben Ertrags-, Liquiditätsprobleme?
Sie haben Fragen beispielsweise zu folgenden Themen?

Ausgangssituation

Betrachtung mit Geschäftsführern, Vorständen, zum Beispiel

  • Geschäftsfelder, Geschäfte,
  • Entwicklung Gesamtleistung, Ergebnis, Liquidität,
  • Ursachen unzureichende Ergebnisse, Verluste,
  • Krisensignale, Krisensituation – Erfolgs-, Ertragskrise, Liquiditätskrise,
  • Branche, wesentliche Zulieferer-, Abnehmer-Branchen,
  • wesentliche Lieferanten, Kunden,
  • Markt-, Wettbewerbsumfeld, wesentliche Märkte, Wettbewerber,
  • Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken,
  • strategische Positionierung, Herausforderungen,
  • Organisation, Organisationsstruktur (Struktur, Funktionen), Führungskräfte,
  • relevante Geschäftsprozesse, Prozessverantwortliche,
  • Kostenstrukturen,
  • Produktionsmethoden, Produktionsanlagen, technologische Veränderungen, Herausforderungen,
  • zukünftige, strategische Ausrichtung, Restrukturierungsbedarf,
  • bisherige Restrukturierungsprojekte,
  • notwendige Veränderungen,
  • mögliche, strukturelle Sanierungsmaßnahmen,
  • bereits durchgeführte Restrukturierungsprogramme – Standortschließung, Umstrukturierung, Personalumbau, Stellenabbau, Personalabbau, betriebsbedingte Kündigungen, Entlassungen,
  • notwendige Ergebnisverbesserung, notwendige Reorganisation,
  • aktueller Personalüberhang, Kurzarbeit,
  • mögliches Restrukturierungsprogramm, -projekt – Unternehmensbereiche, Standortschließung, Umstrukturierung, Personalumbau, Stellenabbau, Personalabbau, Entlassungen,
  • Prozessoptimierung,
  • weitere, mögliche Einsparungen, Ziele,
  • Unternehmensfinanzierung, Kapitalgeber,
  • mögliches Projekt – Aufgabenstellung, Zielsetzung (Ergebnisse, Liquidität), Vorgehensweise.
Strategieberatung

Begleitung Erarbeitung Strategie, beispielsweise

  • Analyse Geschäftsfelder, Geschäfte nach Umsatz, Deckungsbeitrag, Ergebnisbeitrag,
  • strategische Positionierung,
  • Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken, Potenziale,
  • Strategie-Planung Geschäftsfelder, Geschäfte, Kernprodukte, Leistungen,
  • notwendige Technologien, Fähigkeiten,
  • Auswirkung auf Organisation (Struktur, Funktionen), Personal, Prozesse, Systeme,
  • Erstellung Maßnahmenplan zur Umsetzung, Implementierung,
  • Finanzierungsbedarf,
  • Umsetzung, Implementierung Strategie.
Sanierungskonzept, IDW S6 Gutachten

Erstellung Gutachten mit Sanierungskonzept nach IDW S6 7 mit folgenden Kernbestandteilen 8 gemäß BGH-Rechtsprechung, IDW S6 Prüfungsstandard 8:

  • Beschreibung Auftragsgegenstand, Auftragsumfang 9,
  • Darstellung Informationen wirtschaftliche, rechtliche Ausgangslage einschließlich Vermögens-, Finanz-, Ertragslage 10,
  • Analyse Krisenstadium, Krisenursachen 11,
  • Analyse Vorliegen Insolvenzgefährdung 11,
  • Darlegung strategisches Leitbild mit Geschäftsmodell saniertes Unternehmen 12,
  • Darstellung Sanierungsmaßnahmen zur
  • Abwendung Insolvenzgefahr,
  • Bewältigung Unternehmenskrise,
  • Herstellung Leitbild saniertes Unternehmen 13,
  • Ausarbeitung integrierte Unternehmensplanung 14.
  • Einschätzung Sanierungsfähigkeit 15 durch Beurteilung
    • Wettbewerbsfähigkeit,
    • Renditefähigkeit,
    • Kapitaldienstfähigkeit.
Personalabbau
  • Erstellung Datenbasis Personal,
  • Ermittlung Organigramme, Stellenprofile, Tätigkeiten, Aufgaben,
  • Bewertung Personal, Identifizierung relevante Mitarbeiter für Personalabbau,
  • Vorbereitung Kündigungen für Personalabbau,
  • Erstellung, Verhandlung, Durchführung Interessenausgleich, Sozialplan,
  • Sozialauswahl,
  • Anhörung Betriebsrat,
  • Vorbereitung, Durchführung Personalabbau, Massenentlassung.
Insolvenzantragspflicht

Feststellung Insolvenzantragspflicht

  • per Fortbestehensprognose (betriebswirtschaftlicher Methode) für Insolvenzeröffnungsgründe
    • Zahlungsunfähigkeit (Finanz-, Liquiditätsstatus, Liquiditätsbilanz),
    • drohende Zahlungsunfähigkeit (integrierte Finanzplanung, Ertrags-, Bilanz-, Liquiditätsplanung),
    • rechnerische Überschuldung, Berechnung Reinvermögen,
  • anhand von
    • Indizien, im Einzelfall bei Insolvenzanfechtung,
    • wirtschaftskriminalistischen Beweisanzeichen bei Insolvenzverschleppung.
Insolvenz

Gemeinsam mit Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, beispielsweise

  • Beratung zur Sanierung in Insolvenz,
  • Auswahl Insolvenzverfahren (Regelinsolvenz, Planinsolvenz, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung),
  • Fragen zu
    • Geschäftsführerhaftung,
    • Risiken Insolvenzanfechtung.
Weitere Themen
  • Organisationsentwicklung,
  • Optimierung Geschäftsprozesse,
  • Unternehmensplanung,
  • Working Capital Management,
  • außergerichtliche Sanierung,
  • Unternehmensnachfolge,
  • Due Diligence,
  • Merger, Acquisitions.

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Reorganisations-, Restrukturierungsprojekte, Sanierungsprojekte

TWI führt keine Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung durch. Mandanten nutzen das TWI-Partnernetzwerk:

  • Partner-Steuerberater, -Wirtschaftsprüfer,
  • Partner-Rechtsanwälte, -Fachanwälte für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter,
  • Partner-Rechtsanwälte, -Fachanwälte für Arbeitsrecht,
  • Partner-Rechtsanwälte, -Fachanwälte für Steuerrecht, Steuerstrafrecht,
  • Partner-Rechtsanwälte, -Fachanwälte für Strafrecht, Insolvenzstrafrecht,
  • Partner-Rechtsanwälte, -Fachanwälte für weitere Rechtsgebiete, wie beispielsweise Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Bankrecht.

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Berater, Experten, Interim Manager für Unternehmensrestrukturierung, -sanierung
Foto von Peter Hauk, Ansprechpartner für Restrukturierung von Unternehmen bei TWI

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Peter Hauk
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